| | | Geschrieben am 26-09-2013 Neue OZ: Kommentar zu Bahn
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 Osnabrück (ots) - Wer soll das verstehen?
 
 Viele dauergenervte Bahnreisende werden sich angesichts des
 EuGH-Urteils die Hände reiben: Nun also können sie sich auf
 europäisches Recht berufen, wenn sie nach einer gravierenden
 Verspätung ihres Zugs auf Entschädigung pochen - und zwar auch in
 solchen Fällen, in denen der Bahn keine Verursacherrolle
 zuzuschreiben ist. Wenn also Bäume im Sturm auf die Gleise stürzen
 oder diese bei sintflutartigen Regenfällen unterspült werden, wenn
 Lokomotivführer oder Schaffner von ihrem Streikrecht Gebrauch machen
 - für die Bahn kann es künftig noch teurer werden als bisher. Der
 einstige und vielfach verspottete Werbeslogan "Alle reden vom Wetter
 - wir nicht" hat damit endgültig ausgedient.
 
 Das mag man als Bahnkunde begrüßen - verstehen muss man es nicht.
 Denn de facto schieben die Luxemburger Richter den Bahnunternehmen
 eine Verantwortung fürs Wetter zu. Haben Petrus und der Klimawandel
 etwa ausgedient?
 
 Noch sonderbarer ist es jedoch, dass ein Vergleich mit den Rechten
 von Bus-, Schiffs- und Flugpassagieren nicht angebracht sein soll.
 Wer soll verstehen, dass ein Bahnunternehmen zahlen muss, wenn sich
 der Zug im Unwetter verspätet, während eine Fluggesellschaft nicht
 zur Kasse gebeten wird, nachdem ihr Flieger mit großer Verspätung
 abgehoben hat? Verbraucherschutz ist wichtig und gut, aber er sollte
 vernünftig und nachvollziehbar sein.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Osnabrücker Zeitung
 Redaktion
 
 Telefon: +49(0)541/310 207
 
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