| | | Geschrieben am 12-06-2013 DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG beschließt Abschaffung der 90 %-Klausel
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 RHÖN-KLINIKUM AG  / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
 
 12.06.2013 19:56
 
 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
 die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
 
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 Bad Neustadt a. d. Saale, den 12.06.2013
 Die Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute die Streichung des in §
 17 Abs. 4, 1. Unterabs. der Satzung für wichtige Entscheidungen der
 Hauptversammlung vorgesehenen Erfordernisses einer Mehrheit von mehr als 90
 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
 
 
 ---------------------------------------------------------------------------
 
 Sprache:      Deutsch
 Unternehmen:  RHÖN-KLINIKUM AG
 Schlossplatz 1
 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
 Deutschland
 Telefon:      +49 (0)9771 - 65-0
 Fax:          +49 (0)9771 - 97 467
 E-Mail:       rka@rhoen-klinikum-ag.com
 Internet:     www.rhoen-klinikum-ag.com
 ISIN:         DE0007042301
 WKN:          704230
 Indizes:      MDAX
 Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;
 Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
 
 Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
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