| | | Geschrieben am 12-06-2013 DGAP-Adhoc: CTS Eventim AG: Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM
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 CTS Eventim AG  / Schlagwort(e): Sonstiges
 
 12.06.2013 22:01
 
 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
 die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
 
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 Adhoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
 
 Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM
 und Live Nation
 
 Kündigung des Kooperationsvertrags durch Live Nation wirksam / Vorstand
 zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht
 
 München,  12.06.2013. Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN
 DE0005470306) hat sich im Rechtsstreit gegen Live Nation Entertainment Inc.
 (Live Nation) nicht durchsetzen können. Die Schadenersatzforderungen des
 Münchner Konzerns gegen Live Nation wurden jetzt vom zuständigen
 ICC-Schiedsgericht zurückgewiesen.
 
 Der Vorstand der CTS EVENTIM AG ist von dieser Entscheidung enttäuscht,
 wird das Urteil aber akzeptieren und nicht weiter kommentieren. Wichtig
 sei, dass nach drei Jahren Verfahrensdauer nun Klarheit herrsche, und man
 sich wieder ganz auf das sehr erfolgreiche operative Geschäft konzentrieren
 könne.
 
 Für weitere Informationen:
 
 Marco Haeckermann, Director Corporate Development & Strategy,
 CTS EVENTIM AG, +49 421 3666 270
 
 
 ---------------------------------------------------------------------------
 
 Sprache:      Deutsch
 Unternehmen:  CTS Eventim AG
 Dingolfinger Str. 6
 81673 München
 Deutschland
 Telefon:      0421/ 3666-233
 Fax:          0421/ 3666-290
 E-Mail:       claudia.aderhold@eventim.de
 Internet:     www.eventim.de
 ISIN:         DE0005470306
 WKN:          547030
 Indizes:      SDAX
 Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
 in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
 
 Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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