Mayer: Informationsaustausch ausdrücklich erwünscht
Geschrieben am 24-04-2013 |   
 
 Berlin (ots) - Heute hat das Bundesverfassungsgericht die  
Anti-Terror-Datei für grundlegend verfassungskonform erklärt. Dazu  
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe 
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: 
 
   "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung deutlich 
gemacht, dass gerade der Informationsaustausch zwischen den einzelnen 
Sicherheitsbehörden für die Abwehr terroristischer Anschläge in  
Deutschland von elementarer Bedeutung ist. Der Eingriff in das Recht  
auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und  
Bürger ist in diesen Fällen grundsätzlich gerechtfertigt. 
 
   Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht aber  
auch wichtige weiterführende Hinweise für die Auslegung des  
Trennungsgebotes in der täglichen Zusammenarbeit von  
Nachrichtendiensten und Polizei gegeben. Hierbei hat es die Position  
der christlich-liberalen Koalition bestätigt: Eine bessere und engere 
Verzahnung der Sicherheitsbehörden beim Austausch von Informationen  
ist nicht nur für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger  
erforderlich, sondern auch verhältnismäßig und somit mit dem  
Grundgesetz vereinbar. 
 
   Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einiger  
verfassungswidriger materieller und prozessualer Vorschriften im  
Anti-Terror-Datei-Gesetz werden wir in den nächsten Wochen sorgfältig 
prüfen und eine Änderung des Gesetzes vorbereiten." 
 
   Hintergrund: 
 
   Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Anti-Terror-Datei in  
ihren Grundstrukturen als für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.  
Bei ihrer Ausgestaltung ist der Bundesgesetzgeber jedoch nun im  
Einzelnen gehalten, bis zum 31. Dezember 2014 neue  
verfassungskonforme Regelungen zu schaffen. 
 
 
 
Pressekontakt: 
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag 
Pressestelle 
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427 
Fax: 030 / 227 - 5 60 23 
www.csu-landesgruppe.de
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