Mitteldeutsche Zeitung: zu TLG-Verkauf
Geschrieben am 04-04-2013 |   
 
 Halle (ots) - Es sieht zwar nicht so aus, als wäre hier ein Gesetz 
gebrochen worden. Allerdings musste die Öffentlichkeit bisher davon  
ausgehen, dass ein Investor die 11 500 Immobilien erwarb - und nicht  
zwei Tochtergesellschaften.  Überdies ist es ein Stück aus dem  
Tollhaus, dass ein Käufer Grunderwerbssteuer zahlen muss, wenn er 95  
Prozent einer Immobilie oder Immobiliengesellschaft erwirbt   - bei  
94,9 Prozent aber nicht mehr. Verschärfend kommt hinzu, dass es sich  
um ein Geschäft zulasten Dritter, nämlich der Länder, handelt. Die  
sind eigentlich verboten. Der Hinweis des Bundesfinanzministeriums,  
dass es sich an das Gesetz halten musste, mag richtig sein. Doch das  
geltende Gesetz ist mindestens so lange fragwürdig, wie der  
einschlägige Passus nicht überzeugend begründet wird. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Mitteldeutsche Zeitung 
Hartmut Augustin 
Telefon: 0345 565 4200
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