| | | Geschrieben am 19-03-2013 Verdienstunterschiede von Frauen und Männern bleiben weiter bestehen
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 Wiesbaden (ots) - Im Jahr 2012 war der durchschnittliche
 Bruttostundenverdienst von Frauen mit 15,21 Euro um 22 % niedriger
 als der von Männern (19,60 Euro). Wie das Statistische Bundesamt
 (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 21. März 2013 mitteilt,
 hat sich der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern im Vergleich
 zu den Vorjahren somit bundesweit nicht verändert. Auch die
 Ergebnisse für Ost- und Westdeutschland weisen kaum Veränderungen
 auf: So betrug 2012 der unbereinigte Gender Pay Gap im früheren
 Bundesgebiet 24 %, in den neuen Ländern lag er bei 8 %.
 
 Untersuchungen der Ursachen des Verdienstunterschieds sind alle
 vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Aktuell
 liegen Ergebnisse für das Jahr 2010 vor. Demnach lassen sich gut zwei
 Drittel des unbereinigten Gender Pay Gap auf strukturelle
 Unterschiede zurückführen: Die wichtigsten Gründe für die Differenzen
 der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste waren Unterschiede in
 den Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind,
 sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich
 Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als
 Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.
 
 Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschiedes kann nicht
 durch die arbeitsplatzrelevanten Merkmale erklärt werden. Dieser
 sogenannte bereinigte Gender Pay Gap lag 2010 bundesweit bei 7 %
 (unbereinigter Gender Pay Gap 2010: 22 %). Das heißt, dass Frauen bei
 vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde
 durchschnittlich 7 % weniger als Männer verdienten. Dabei ist jedoch
 zu berücksichtigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise
 geringer ausgefallen wäre, wenn weitere lohnrelevante
 Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten. So
 lagen beispielsweise zum individuellen Verhalten in Lohnverhandlungen
 oder zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen keine Angaben vor.
 
 Bemerkenswert ist das Ergebnis des Ost-West-Vergleichs: Im
 früheren Bundesgebiet lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2010 bei 24
 %, der bereinigte Gender Pay Gap betrug 7 %. In den neuen
 Bundesländern lag der Verdienstabstand unbereinigt bei nur 7 %, nach
 der Bereinigung vergrößerte er sich allerdings auf 9 %. Das hängt
 damit zusammen, dass im Jahr 2010 die Qualifikation, die Tätigkeit
 und die anderen untersuchten Merkmale der Frauen in Ostdeutschland
 rechnerisch sogar einen leicht höheren Durchschnittsverdienst als den
 der ostdeutschen Männer gerechtfertigt hätten.
 
 Im Vergleich zur Verdienststrukturerhebung 2006, auf deren Basis
 der bereinigte Gender Pay Gap erstmalig ermittelt wurde,
 unterschieden sich die Ergebnisse sowohl des unbereinigten als auch
 des bereinigten Gender Pay Gap des Jahres 2010 nur geringfügig.
 
 Weiter gehende Analysen der aktuellen Ergebnisse finden Sie im
 STATmagazin-Beitrag unter www.destatis.de, Pfad: Publikationen >
 STATmagazin.
 
 Methodische Hinweise
 
 Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den durchschnittlichen
 Bruttostundenverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise
 Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander. Auf diese Weise
 wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch
 unterschiedliche Zugangschancen von Frauen und Männern hinsichtlich
 bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die
 möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen
 sind. In die Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap wurden als
 erklärende Faktoren bzw. Eigenschaften die potenzielle
 Berufserfahrung, der Ausbildungsabschluss, die Leistungsgruppe
 (Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation),
 die Beschäftigungsart (Vollzeit/Teilzeit), die Art des
 Arbeitsvertrags (befristet/unbefristet), der Beruf, der
 Wirtschaftszweig, die Tarifbindung des Betriebs, der Einfluss der
 öffentlichen Hand auf das Unternehmen, die Unternehmensgröße, die
 Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die regionale Verortung des
 Betriebes (Ost/West; Ballungsraum/kein Ballungsraum) einbezogen.
 Weitere Informationen zur Verdienststrukturerhebung stehen im
 Internetangebot von Destatis unter
 https://www.destatis.de/DE/Meta/AbisZ/Verdienststrukturerhebung.html
 zur Verfügung.
 
 Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
 Tabelle sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im
 Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
 www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
 
 Weitere Auskünfte gibt:
 
 Roland Günther, Telefon: (0611) 75-3858, www.destatis.de/kontakt
 
 
 
 Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
 Statistisches Bundesamt
 Telefon: (0611) 75-3444
 E-Mail: presse@destatis.de
 
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