| | | Geschrieben am 18-03-2013 WAZ: Wenn der Aktionär das letzte Wort hat
 - Kommentar von Ulf Meinke
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 Essen (ots) - Es hört sich zunächst einmal gut an, wenn es heißt,
 die Eigentümer sollen über die Chefgehälter abstimmen. So wie es auch
 die Schweizer in ihrem wegweisenden Referendum entschieden haben.
 Grundsätzlich ist es richtig, diesem Vorbild zu folgen, um
 Gehaltsexzesse durch stärkere Aktionärsrechte zu verhindern. Doch zur
 Wahrheit gehört ebenfalls, dass die Hauptversammlung auch nicht mehr
 ist als eine Interessenvertretung im Unternehmen. Um es klar
 auszudrücken: Das Aktionärstreffen ist keine Belegschaftsversammlung.
 Es verschieben sich die Gewichte, sollten künftig nicht mehr die auch
 mit Arbeitnehmervertretern besetzten Aufsichtsräte das letzte Wort in
 Sachen Vorstandsvergütung haben. Schon fürchten Gewerkschaften,
 künftig könnten vor allem kurzfristige Ziele wie der Aktienkurs oder
 schnelle Gewinne die Basis der Gehaltsentscheidung bilden. Bleiben
 dann die Interessen der Mitarbeiter auf der Strecke? Kurzum: Der
 Aufsichtsrat ist ein gutes Gremium, um die Chefgehälter festzulegen.
 Vorausgesetzt, die Firmenkontrolleure nehmen ihre Verantwortung auch
 wirklich wahr, was in der Vergangenheit leider viel zu oft nicht
 geschah.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Westdeutsche Allgemeine Zeitung
 Zentralredaktion
 Telefon: 0201 - 804 6519
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