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BLL: Ein erster Schritt - Zulassung von 222 gesundheitsbezogenen Angaben

Geschrieben am 13-12-2012

Berlin (ots) - Ab 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller
europaweit die 222 gesundheitsbezogenen Angaben verwenden, die nach
Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) in die so genannte Artikel-13-Liste der Claims-Verordnung
aufgenommen worden sind. In diesem Zusammenhang weist der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) ausdrücklich
darauf hin, dass solche Werbeaussagen auch bisher nur dann verwendet
werden durften, wenn sie wissenschaftlich abgesichert und belegbar
waren. Geändert hat sich vor allem, dass es nun der Europäische
Gesetzgeber ist, der entscheidet. "Die Behauptung, erst mit der
Verabschiedung der aktuellen Liste beginne der Verbraucherschutz bei
gesundheitsbezogenen Aussagen zu Lebensmitteln, trifft deshalb ebenso
wenig zu, wie die Behauptung, mit dem Anwendungsbeginn der Verordnung
würden tausende gesundheitsbezogene Angaben verboten", erklärt Peter
Loosen, Geschäftsführer des BLL.

Richtig ist, dass die Mitgliedstaaten bereits im Januar 2008
Listen mit über 44.000 gesundheitsbezogenen Angaben an die Kommission
übersandt haben. Die Liste der Angaben, die der EFSA zur
wissenschaftlichen Begutachtung vorgelegt worden ist, enthielt
insbesondere aufgrund zahlreicher Doppeleinträge dann nur noch 4.637
Angaben. Von denen sind zwischenzeitlich ca. 2.700 bewertet und ca.
2.000 stehen noch zur Bewertung aus. Von Seiten der
Lebensmittelwirtschaft waren seinerzeit sogar nur 700
gesundheitsbezogene Angaben an die Mitgliedstaaten gesandt worden.
Die nunmehr zugelassenen 222 Angaben beruhen auf ca. 500 positiven
Bewertungen der EFSA, hinter vielen Angaben steht demnach mehr als
nur eine positiv bewertete gesundheitsbezogene Angabe.

Anspruch des Europäischen Gesetzgebers im Jahre 2006 war es, alle
allgemein anerkannten Gesundheitswirkungen von Lebensmitteln in einer
Liste zusammenzufassen, und zwar bis Januar 2010. "Mit dem ersten
Teil der Artikel 13-Liste ist nun, drei Jahre später, aber erst der
erste Schritt getan," stellt Peter Loosen fest. "Die Liste enthält
vorwiegend Anga-ben zu Vitaminen und Mineralstoffen und einigen
wenigen anderen Nährstoffen. Die Bewertung der gesundheitlichen
Wirkungen von Pflanzen und Pflanzeninhaltsstoffen hingegen steht noch
aus. Damit liegt der schwierigere Teil der Wegstrecke noch vor den
Beteiligten, insbesondere der EFSA, denn hier besteht noch
erheblicher Klärungsbedarf zu den Bewertungsansätzen", betont der
BLL-Geschäftsführer.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-141, Fax: +49 30 206143-241
E-Mail: ploosen@bll.de, Internet: www.bll.de



Pressekontakt:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: presse@bll.de


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