Berliner Zeitung: Zur Diskussion um die Institution Ehe:
Geschrieben am 22-08-2012 |   
 
 Berlin (ots) - Seit das Grundgesetz 1949 in Artikel 3 Absatz 2  
klarstellte, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", war der  
Gesetzgeber aufgefordert, bis 1953 das BGB entsprechend anzupassen.   
Tatsächlich übernahm es aber bis 1976 und darüber hinaus das  
Bundesverfassungsgericht, ein neues Ehe- und Familienrecht zu formen. 
Es trieb den Gesetzgeber vor sich her: mit der Einführung der  
Einigungspflicht statt des Entscheidungsrechts des Mannes, mit der  
Gütertrennung und später der Zugewinngemeinschaft. Schritt für  
Schritt rang die  Rechtsprechung dem Gesetzgeber ab, auf  
gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren. Vor allem das  
Beharrungsvermögen der Union dagegen war beispiellos. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Berliner Zeitung 
Bettina Urbanski 
Telefon: +49 (0)30 23 27-9 
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33 
berliner-zeitung@berlinonline.de
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