Rumänien: Mehrheit legitimiert keinen Rechtsbruch
Geschrieben am 27-07-2012 |   
 
 Berlin (ots) - Zum bevorstehenden Referendum über die  
Amtsenthebung des rumänischen Staatspräsidenten erklären der  
Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung und Präsident des  
Europäischen Parlaments a.D., Dr. Hans-Gert Pöttering MdEP, der  
Vorsitzende des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, Elmar  
Brok MdEP, und die rumänische Justizministerin a.D., Monica Luisa  
Macovei MdEP: 
 
   Die Entwicklungen der letzten Wochen in Rumänien geben Anlass zu  
tiefster Sorge. Der vom Parlament ins Amt gewählte Ministerpräsident  
Victor Ponta hat innerhalb seiner rund zweimonatigen Amtszeit  
Reformen und Fortschritte der letzten fünf Jahre zunichte gemacht.  
Der Angriff der regierenden Mehrheit auf Institutionen und Verfahren  
der Demokratie ist beispiellos. Vor allem die Beschneidung der  
Befugnisse des Verfassungsgerichts ist in höchstem Maße  
verfassungswidrig. 
 
   Fakt ist: Es geht hier nicht mehr nur um einen politischen  
Machtkampf, sondern um die Verletzung grundlegender europäischer  
Rechtsprinzipien. Eine parlamentarische Mehrheit kann und darf keinen 
Rechtsbruch legitimieren. Die Notverordnung der Regierung, mit der  
das Recht des Verfassungsgerichts abgeschafft wurde,  
Parlamentsbeschlüsse und damit auch die Absetzung des Präsidenten auf 
ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, widerspricht der rumänischen 
Verfassung. Wer meint, die Politik müsse die Kontrolle über die  
Justiz übernehmen, der hat Europa nicht verstanden. 
 
   Die Abhaltung des Referendums am kommenden Sonntag in Rumänien  
wird diesen Rechtsbruch auch nicht heilen können. Hinzu kommt: Vieles 
deutet darauf hin, dass selbst die Durchführung des Referendums nicht 
gängigen rechtsstaatlichen und transparenten Standards entsprechen  
wird. 
 
   So werden "fliegende" Wahllokale eingesetzt in Hotels, Cafés und  
Restaurants, was eine ordentliche Kontrolle der Abläufe erschwert. Im 
Gegensatz zu den Präsidentschaftswahlen im Jahre 2009 ist eine  
Videoüberwachung in den Wahllokalen abgelehnt worden. Die neue  
Software, mit der Wahlbetrug in Form von mehrfacher Stimmabgabe  
aufgedeckt werden kann, wird nicht eingesetzt. Die Art der  
Wahldokumentation wird es nicht möglich machen, die Zahl der  
abgegebenen Stimmen mit der Anzahl der tatsächlichen Wähler  
abzugleichen. Einem "Wahltourismus" wird damit Tür und Tor geöffnet. 
 
   Die Ereignisse in Rumänien haben die Europäische Union tief  
erschüttert. Rumänien steht nun unter besonderer Beobachtung der  
Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments. Wenn  
elementare Rechtsprinzipien der EU weiter missachtet werden, dann  
muss möglicherweise auch über die Anwendung von Artikel 7 des  
Vertrages von Lissabon nachgedacht werden. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Matthias Barner | Pressesprecher | Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. |  
Telefon: 030/26996 - 3222 | mailto:KAS-Pressestelle@kas.de |  
http://www.kas.de
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