| | | Geschrieben am 08-05-2012 Die KENSTON Unternehmensgruppe® im Überblick / Die Kenston Pension GmbH - Rechtsberatung zur betrieblichen Altersversorgung auf höchstem Niveau
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 Köln (ots) -
 
 Die Kenston Pension GmbH fungiert als gerichtlich zugelassene
 Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, als
 fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister, der sich
 ausschließlich auf die Themen bAV und Zeitwertkonten konzentriert. In
 dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Pension GmbH als
 bundesweites "Kompetenzcenter" Mandanten aus folgenden
 Personenkreisen bzw. Bereichen:
 -       Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
 -       Rechtsanwälte und Rechtsberater
 -       Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende
 Finanzdienstleister
 -       Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen
 
 Zielsetzung der Kooperation zwischen der Kenston Pension GmbH und
 den genannten rechts-, steuer- und finanzberatenden Berufen ist
 regelmäßig die Auslagerung sämtlicher erlaubnispflichtiger und
 haftungsrelevanter Tätigkeiten aus der Rechts- und Rentenberatung der
 weiten Beratungsbereiche der betrieblichen Altersversorgung und der
 Zeitwertkonten auf die Kenston Pension GmbH. Zu diesen Tätigkeiten
 zählen vor allem Beratungsleistungen in folgenden, beispielhaft
 aufgeführten, Rechtsgebieten der betrieblichen Altersversorgung:
 -       Arbeitsrecht,
 -       Steuer- und Bilanzrecht,
 -       Sozialversicherungsrecht,
 -       Versicherungsvertragsrecht,
 -       Rechts- und Rentenberatungsrecht,
 -       Haftungsrecht usw.
 
 Die gleichen Tätigkeiten führt die Kenston Pension GmbH
 unmittelbar auch bei Unternehmensmandaten aus. Hierbei sollen im
 wesentlichen Arbeitgeber bei haftungsanfälligen Umsetzungen von
 Versorgungs- und Absicherungsstrategien in den aufgeführten
 Beratungsbereichen rechtssicher begleitet werden.
 
 Rechtsgrundlage für die Kenston Pension GmbH zur Ausübung und
 Ausführung der relevanten Beratungsdienstleistungen bilden das
 Rechtsberatungsgesetz (RBerG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seit dem 01.07.2008 das
 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Kernbestandteil des
 Tätigkeitsgebietes der Kenston Pension GmbH ist hierbei die Besorgung
 fremder Rechtsangelegenheiten bzw. jede Tätigkeit in fremden
 Rechtsangelegenheiten, die nur durch gerichtlich zugelassene bzw.
 registrierte natürliche oder juristische Personen erbracht werden
 dürfen. Darüber hinaus ist der Rentenberater an sich immer
 gerichtlich zugelassen bzw. registriert und unterliegt der Aufsicht
 des Präsidenten des zuständigen Amts-, Land- bzw. Oberlandesgerichts.
 Zudem ist der Rentenberater absolut unabhängig in der
 Interessenvertretung seiner Mandanten.
 
 Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH ist Herr Sebastian
 Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann "Vorsitzender des
 Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung
 und Zeitwertkonten e.V." sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen
 auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der
 Zeitwertkonten.
 
 
 
 Pressekontakt:
 KENSTON Unternehmensgruppe® c/o Deutscher bAV Service GmbH
 Tel.: 0221 995 906 - 0
 Hohenstaufenring 48-54 - 50674 Köln
 www.kenston.de
 Ansprechpartnerin: Ann Pöhler
 
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