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Sozialstandards bei der öffentlichen Beschaffung: NRW muss Chance nutzen!

Geschrieben am 27-04-2012

Münster/ Düsseldorf (ots) - Passend zum Internationalen Tag der
Arbeit dürfen das Land NRW und seine Kommunen ab dem 1. Mai keine
Produkte mehr einkaufen, die unter ausbeuterischen Bedingungen in so
genannten Billiglohnländern des Südens hergestellt wurden. Das am 1.
Mai in Kraft tretende Tariftreue- und Vergabegesetz NRW beinhaltet
auch die Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge. So dürfen keine Produkte beschafft werden,
deren Herstellungsbedingungen gegen die Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation verstoßen. Damit ist nun auch in
NRW juristisch verankert, dass der Preis nicht länger das alleinige
Kriterium beim öffentlichen Einkauf darstellen darf.

Nichtregierungsorganisationen in NRW begrüßen das Gesetz
grundsätzlich: "Das Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt zur
Förderung einer nachhaltigen und sozial-verantwortlichen öffentlichen
Beschaffung, vorausgesetzt, in einer Rechtsverordnung werden klare,
verbindliche und nachweisbare Regelungen für die öffentlichen
Verwaltungen festgeschrieben", so Angela Schmitz vom Eine Welt Netz
NRW. "Seit Jahren machen entwicklungspolitische Organisationen,
Gewerkschaften und Verbände den Bund, Länder und Kommunen auf die
anhaltenden Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen bei der
Herstellung von Produkten, wie z. B. Steine für öffentliche Plätze
oder Uniformen für Polizei und Feuerwehr, aufmerksam."

Eine zum Gesetz gehörende Rechtsverordnung verzögert sich wegen
der Landtagswahlen in NRW. Als Zwischenregelung wurde bereits am 17.
April ein vorübergehender Erlass veröffentlicht, der von
verschiedenen entwicklungspolitischen Organisationen NRWs aufs
Schärfste kritisiert wird. "Der Erlass konterkariert die Bestrebungen
des Landes NRW, der Ausbeutung mit Steuergeldern wirksam ein Ende zu
setzen", kritisiert Johanna Fincke von der Christlichen Initiative
Romero. "BieterInnen müssen keine verbindlichen Schritte unternehmen,
um die Einhaltung von Arbeitsrechten unabhängig nachzuweisen." Damit
bestraft die Landesregierung öko-sozial handelnde Unternehmen, die
sich aufwendig und glaubwürdig zertifizieren lassen und belohnt
diejenigen, die keine glaubwürdigen Nachweise beibringen wollen oder
können. "Diese Praxis fördert Wettbewerbsverzerrung", resümiert
Christiane Schnura von der Kampagne für Saubere Kleidung. "Das Gesetz
wird hinsichtlich sozialer Kriterien zu einer symbolischen Geste
degradiert."

Die genannten entwicklungspolitischen Organisationen fordern eine
Rechtsverordnung, die das Tariftreue- und Vergabegesetz hinsichtlich
sozialer Kriterien nicht zur Makulatur verkommen lässt: Es sollten
Produktgruppen definiert werden, die laut unabhängigen Studien von
Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen besonders betroffen sind. Für
solche müssen, sofern vorhanden, Nachweise von unabhängigen
Multi-Stakeholder-Initiativen mit höchst möglichen Standards
gefordert werden. Darüber hinaus sollten BieterInnen die Berichte,
auf die sie verweisen, veröffentlichen, um Transparenz und objektive
Überprüfbarkeit ihrer Aktivitäten bezüglich der Umsetzung sozialer
Kriterien sicherzustellen.

Die Organisationen appellieren an das Land NRW, seine Chance nicht
zu vertun, in der öffentlichen Vergabe Vorbild für andere
Bundesländer zu werden.

Folgende Organisationen unterstützen diese Pressemitteilung:
Christliche Initiative Romero, Eine Welt Netz NRW, Eine Welt Zentrum
Herne, FIAN, Kampagne für Saubere Kleidung, Südwind e.V. Institut für
Ökonomie und Ökumene, vamos e.V. Münster



Bei Rückfragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an:

Johanna Fincke (für das Bündnis für öko-soziale Beschaffung NRW)
Christliche Initiative Romero
E-Mail: fincke@ci-romero.de
Tel: 0251 - 89 503, Fax: 0251 - 82 541
www.ci-romero.de


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