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bpa: Auch Sozialhilfeempfänger müssen Heimplatz frei wählen können! / Stadt Mannheim nimmt Beschluss zur Belegungssteuerung zurück

Geschrieben am 16-01-2012

Berlin (ots) - In Zeiten knapper öffentlicher Kassen und bei der
Suche nach Einsparmöglichkeiten gehen immer mehr Kommunen dazu über,
die freie Heimplatzwahl für pflegebedürftige Menschen einzuschränken.

Auch die Stadt Mannheim hatte 2010 einen Beschluss gefasst, wonach
Sozialhilfeempfänger, die auf stationäre Pflege angewiesen sind, nur
noch in den günstigsten Einrichtungen leben dürfen, obwohl alle
zugelassenen Pflegeheime eine bindende vertragliche
Entgeltvereinbarung auch mit dem Sozialhilfeträger geschlossen
hatten. Von der Umsetzung des Beschlusses erhoffte sich die Stadt
mittelfristige Einsparungen von rund 500.000 Euro im Jahr.

Nach heftiger öffentlicher Kritik wurde dieser Beschluss nun -
gegen den ausdrücklichen Wunsch der Verwaltung - zurückgenommen und
mit breiter Mehrheit entschieden, die freie Heimplatzwahl wieder
uneingeschränkt zu ermöglichen. Der Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich:

"Wir begrüßen sehr, dass in Mannheim eine politische Kehrtwende
erfolgte", freut sich der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe
Baden-Württemberg, Rainer Wiesner. "Die heutigen mit dem
Sozialhilfeträger vereinbarten Entgelte geben keinerlei Grund für
eine unterschiedliche Behandlung der pflegebedürftigen Menschen. Es
darf nicht wieder vorkommen, dass Bewohner, die im Laufe ihres
Heimaufenthalts Unterstützung vom Sozialhilfeträger benötigen,
aufgefordert werden, in ein anderes, günstigeres Heim zu ziehen."

Die Wahlfreiheit aller pflegebedürftigen Menschen unter den
zugelassenen Pflegeheimen ist nicht nur in Baden-Württemberg im
Rahmenvertrag verankert, der auch für die Sozialhilfeträger
unmittelbar verbindlich ist. "Nicht nur in Mannheim kam es zu einer
Ungleichbehandlung pflegebedürftiger Menschen. Wir erwarten, dass
jetzt bundesweit die Entscheidung der pflegebedürftigen Menschen über
die Wahl einer zugelassenen Pflegeeinrichtung respektiert wird", so
Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon rund
850 in Baden-Württemberg, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.



Pressekontakt:
Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, 0711 / 960496


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