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BPI: Versorgungsstrukturgesetz: Scheininnovationen beim Gemeinsamen Bundesausschuss

Geschrieben am 01-12-2011

Berlin (ots) - In den Eckpunkten zum Gesetz hat die Koalition das
klare Ziel formuliert, die Akzeptanz der Entscheidungen des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch Transparenz, Offenheit und
Beteiligung zu erhöhen. "Die Regelungen zur Verbesserung der
Akzeptanz der Entscheidungen des G-BA durch Veränderungen in seinen
Entscheidungsstrukturen sind eine Scheininnovation", sagt
BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. "Die Reformen zur
Berufung der unparteiischen Mitglieder des G-BA verdecken, dass die
Koalition das Gegenteil ihrer Ankündigungen umsetzt: die Machtfülle
des G-BA wird erheblich ausgebaut und gleichzeitig die Intransparenz
der Entscheidungsvorbereitung in den Unterausschüssen durch die
Festlegung der Immunität der Gremienberatung gestärkt. Diese Reformen
gehen am Bedarf vorbei und schützen die Intransparenz der
Entscheidungsvorbereitungen auch noch gesetzlich."

Die im Plenum getroffenen Entscheidungen des G-BA werden in
Unterausschüssen vorbereitet. Wie und auf welcher Grundlage deren
Beschlussempfehlungen - denen das Plenum in der Regel folgt - jedoch
zustande kommen, ist unbekannt. "Wie sollen Vertrauen in und
Akzeptanz für die Entscheidungen von Krankenkassen, Krankenhäusern
und Vertragsärzten entstehen, wenn die Entscheidungsgrundlagen und
-gründe nicht transparent sind? Schließlich handelt es sich um
Entscheider, die im Auftrag ihrer Organisationen handeln und damit
deren Eigeninteressen verfolgen müssen. Die Entscheidungen gelten
aber für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Hier ist die
Politik vor der Selbstverwaltung eingeknickt, statt für die
Veröffentlichung der Protokolle mehr Anhörungsrechte und umfassende
Begründungen der Entscheidungen zu sorgen", so Fahrenkamp.

Unzweifelhaft enthält das Gesetz eine Vielzahl von Verbesserungen
für die Versorgung der Patienten. Ob positive Ansätze, wie z. B. die
Aufnahme rezeptfreier, apothekenpflichtiger Arzneimittel als mögliche
Satzungsleistungen von Gesetzlichen Krankenkassen von diesen
aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten. Gravierende
Versorgungsdefizite bleiben aber ungelöst, insbesondere bei der
Therapie chronisch Kranker. Patienten mit schweren Verlaufsformen von
Neurodermitis finden weiter keine Berücksichtigung in der sogenannten
OTC-Erstattungsliste, da ihre Krankheit nicht als schwerwiegend
anerkannt wird. Ihnen ist der Zugang zu notwendigen Basissalben nach
wie vor erschwert, da die Therapie mit großen Eigenkosten verbunden
ist. "Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf", sagt Henning
Fahrenkamp. "Die OTC-Erstattungsliste des Gemeinsamen
Bundesausschusses muss erweitert werden, denn schwierige Krankheiten
wie zum Beispiel Neurodermitis eignen sich nicht für den Wettbewerb."



Pressekontakt:
Joachim Odenach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de


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