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Antragsfrist abgeschafft - bestimmte Ghetto-Überlebende können neben der "Ghettorente" nun auch Zahlungen aus dem sogenannten Ghetto-Fonds erhalten

Geschrieben am 28-11-2011

Frankfurt (ots) - Die Claims Conference hat in Verhandlungen mit
der Bundesregierung erreicht, dass die Antragsfrist für Zahlungen aus
dem Ghetto-Fonds entfällt. Der Fonds bietet berechtigten jüdischen
Überlebenden der NS-Ghettos eine einmalige Zahlung von 2.000 EUR.
Ursprünglich war die Antragstellung im Ghetto-Fonds bis zum 31.
Dezember 2011 befristet. Kürzlich hat die Bundesregierung beschlossen
den Anspruch berechtigter jüdischen Überlebenden der Ghettos, die
"ohne Zwang" gearbeitet haben, anzuerkennen und Zahlungen sowohl von
der deutschen Sozialversicherung, als auch eine Einmalzahlung von
2.000 EUR nach den Maßgaben des Ghetto-Fonds zu erhalten. Bis dahin
war es anspruchsberechtigte Überlebende nicht möglich, beide
Zahlungen zu erhalten. Hier haben die Verhandlungen der Claims
Conference zu einem Wandel Maßnahmen des Ghetto-Fonds geführt.

"Wir wollen sicherstellen, dass jedem anspruchsberechtigten
Überlebenden, der in einem Ghetto war, ermöglicht wird, beide
Zahlungen zu beantragen", sagte der Vorsitzende der Claims Conference
Julius Berman. "Sie stellen eine Anerkennung der Leiden und
Entbehrungen dar, die Juden, die in den NS-Ghettos unter
unvorstellbaren Bedingungen gearbeitet haben, ertragen mussten."

Seit 2002 können Holocaust-Überlebende, die gegen jedwede Form von
Vergütung während ihrer Inhaftierung in Nazi-Ghettos im
Einflussgebiet des Dritten Reiches gearbeitet haben, Renten der
Deutschen Sozialversicherung - kurz "Ghettorenten" - beziehen. Formal
wird das Gesetz als ZRBG bezeichnet.

Informationen den Ghetto-Fonds betreffend sowie die
Berechtigungskriterien sind auf der Webseite
www.claimscon.org/ghettopension oder
www.claims-conference.de/fonds-programme/ghetto-fonds/ zu finden.
Beides sind keine Programme der Claims Conference. Überlebende müssen
die Anträge bei den auf der Website der Claims Conference genannten
zuständigen deutschen Behörden stellen.

Zurzeit überprüft die Deutsche Regierung 56.000 abgelehnte Anträge
auf Ghettorenten. Antragsteller, deren Ansprüche nunmehr
berücksichtigt werden können, werden proaktiv kontaktiert.

Die Claims Conference ist an der Implementierung, Verwaltung oder
Antragsbearbeitung von Ghettorenten und Ghetto-Fonds nicht beteiligt.
Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner
Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind rechtlich nicht
bindend. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter
Punkte und nicht um eine konkrete und vollständige Stellungnahme zu
den Programmen und Regelwerken der zuständigen Behörden und
Regierungen. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den
spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner
Antragsteller gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind
unterschiedlich und die Antragsteller sollten individuellen Rat
einholen. Personen, die spezifische Informationen zu diesem Programm
benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter
eines "help centre" wenden. Die Claims Conference gibt Informationen
allgemeiner Art an die einzelnen Hilfs- und
Unterstützungseinrichtungen weiter; allerdings ist jede Einrichtung
für die von ihr weiter gegebenen Informationen verantwortlich. Diese
obigen Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt
der Erstellung korrekt wiedergegeben; sie können sich jedoch
jederzeit ab dem genannten Zeitpunkt ändern.



Pressekontakt:

Cornelia Levi
press@claims-frankfurt.de
069-97070832


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