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Betriebsrente: Gemeinsame Haftung des Arbeitgebers und des Versicherers bei AGG-Verletzung

Geschrieben am 17-11-2011

Köln (ots) - Im Rahmen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom
11.12.2007 (BAG vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 -, NZA 2008, 532) wurde
deutlich herausgearbeitet, dass Arbeitgeber und Versicherer im Rahmen
der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine gesamtschuldnerische
Haftung für Verstöße gegen das AGG (Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz) zu übernehmen haben. So betont das BAG
ausdrücklich, dass das AGG auch für die bAV gilt - es sei denn das
Betriebsrentenrecht enthält eine vorrangige Sonderregelung. Somit
gelten die Regelungen im AGG auch für die bAV.

Der Gesetzgeber hat durch die Regelung "klargestellt, dass für die
betriebliche Altersversorgung die auf der Grundlage des
Betriebsrentengesetzes geregelten Benachteiligungsverbote" gelten.
Ergo gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen
bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit.

Im abgeurteilten Verfahren des BAG haben die
Versicherungsbedingungen des beklagten Versicherers gegen den
AGG-Grundsatz verstoßen. In der Praxis ist diese Rechtsprechung für
Arbeitgeber, Unternehmensleiter und Betriebsräte daher besonders
problematisch. Schließlich erwarten diese von den
Versicherungsexperten rechtssichere Versorgungsverträge. Arbeitgeber
sollten sich also der Haftungsgefahren bewusst werden, da auch für
ausgeschiedene Beschäftigte (Betriebsrentner) das AGG gilt.

Arbeitgeber sind also gut beraten, wenn Sie sich bei der
Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von Verträgen zur
betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat einholen, um die
entsprechenden Haftungsgefahren einer Falschberatung abwälzen können.
Die Beratung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung gehört
daher ausschließlich in die Hände eines professionellen
Expertennetzwerkes von Rechtsanwälten, Steuerberatern und gerichtlich
zugelassenen Rentenberatern. Der Deutsche bAV Service
(www.deutscher-bav-service.de) koordiniert vor diesem Hintergrund
eine umfassende rechtssichere Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer,
Betriebsräte und Berater und garantiert den genannten Gruppen
einhergehend hohe Kompetenz, Professionalität und standardisierte
Abläufe.



Interessenten und Journalisten wenden sich bitte für weitere
Informationen an:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Telefon 0221 716 176 - 0
info@dbav-service.de - www.deutscher-bav-service.de


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