Präsident des Deutschen Juristentages: Umbruch in der Betriebsrentenberatung
Geschrieben am 07-11-2011 |   
 
 Köln (ots) - Zur 2. BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der  
Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten  
e.V. (BRBZ) sind am Freitag der vergangenen Woche wieder zahlreiche  
Fachbesucher nach Köln gekommen, um sich über eine rechtssichere  
Beratung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu informieren.  
Die zentrale Botschaft des Präsidenten des Deutschen Juristentages  
und Hauptredners der Veranstaltung, Herr Prof. Dr. Martin Henssler,  
lautete: »Die Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung  
befindet sich im Umbruch. Nach heutiger Prognose wird sich die  
Möglichkeit einer gleichzeitigen Registrierung von Maklern als  
Rentenberater nicht dauerhaft durchsetzen, um das Problem der  
unerlaubten Rechtsberatung im Rahmen der bAV zu umgehen. In diesem  
Zusammenhang ist auch die Beschäftigung anwaltlicher  
Erfüllungsgehilfen als Subunternehmer nicht ausreichend. Die  
sachgerechte und gesetzeskonforme Lösung liegt dementsprechend in der 
Kooperation mit dazu befugten Rechtsanwälten und Rentenberatern bei  
eindeutiger und rechtmäßiger Aufgabenverteilung.« Der Deutsche bAV  
Service unterstützte die Konferenz als Medienpartner  
(www.deutscher-bav-service.de). 
 
   Im Rahmen der Kölner Konferenz, die von Sebastian Uckermann,  
Vorsitzender des BRBZ, moderiert wurde, ergaben sich u.a. folgende  
Ergebnisse: 
 
   - Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist weder   
     durch Paragraf 34d Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung (GewO),  
     noch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), noch durch das 
     Versicherungsvertragsgesetz (VVG)gedeckt. 
 
   - Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und 
     Versicherungsmakler ist nicht miteinander vereinbar. Auch  
     juristische Personen und Gesellschaften ohne  
     Rechtspersönlichkeit können nicht als  
     Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie  
     zugleich Versicherungsvermittlung oder -vertretung anbieten  
     wollen. 
 
   - Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen  
     Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu  
     vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. 
 
   Im Ergebnis ist eine haftungssichere und rechtskonforme  
bAV-Beratung nur möglich, wenn die rechtsberatenden Berufsgruppen  
daher am Beratungsprozess beteiligt werden. 
 
   Zum identischen Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ  
Makler-Konferenz 2011 - Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung  
für Finanzdienstleister und Makler am Veranstaltungsort München ein.  
Interessenten, die an der Kölner Konferenz nicht teilnehmen konnten,  
erhalten somit eine weitere  Möglichkeit die Hintergründe zur  
rechtskonformen bAV-Beratung kennenzulernen. 
 
   Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen für die noch  
begrenzten Teilnehmerplätze in Bezug auf die Veranstaltung in München 
am 11.11.2011 sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Deutscher bAV Service   
Telefon 0221 716 176 - 0 
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler
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