Extremus verzeichnet steigendes Neugeschäft - Kosten für Terrorversicherungen umlagefähig
Geschrieben am 04-11-2011 |   
 
 Köln (ots) - Die Extremus Versicherungs-AG, die durch  
Terroranschläge verursachte Schäden versichert, verzeichnet in 2011  
eine steigende Zahl von Anfragen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes  
(BGH) aus Ende 2010 unterstützt die Abschlussbereitschaft merklich.  
Danach können die Kosten für Terrorschadenversicherungen  
grundsätzlich als Nebenkosten anteilig auf die Mieter umgelegt  
werden. So hat der Spezialversicherer 2011 bereits fünf sehr große  
Einzelobjekte sowie drei Immobilienfonds hinzugewonnen. "Wir  
begrüßen, dass die Immobilienwirtschaft und die Industrie zunehmend  
sensibler werden für Risiken, die von der Bedrohungslage durch  
terroristische Anschläge ausgehen. Zumal solche Schäden ab einer  
Gesamtversicherungssumme von über 25 Millionen Euro seit 2001 nicht  
mehr in der Versicherung gegen Feuer und Betriebsunterbrechungen  
abgedeckt werden", betont Leo Zagel, Vorstandsvorsitzender der  
Extremus Versicherungs-AG. 
 
   BGH bestätigt Umlagefähigkeit von Terrorversicherungen 
 
   Der BGH bestätigte in seinem Urteil (XII ZR 129/09) vom 13.  
Dezember 2010 die Umlagefähigkeit von Terrorversicherungen auf  
Mieter. Nahezu jeder Gewerbemietvertrag enthält die Vereinbarung,  
dass der Vermieter im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung  
berechtigt ist, neu entstehende oder nachträglich anfallende  
Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Darunter fallen auch Kosten  
für eine Terrorversicherung. Eine ausdrückliche Erwähnung in der  
Betriebskostenverordnung ist nicht notwendig. Da das Gericht nicht  
abschließend aufzählt, welche Gebäude der besonderen Terrorgefahr  
unterliegen, sind die Kosten der Versicherung umlagefähig. Sie  
verstößt laut BHG-Urteil auch nicht gegen das Gebot der  
Wirtschaftlichkeit. In einem Präzedenzfall bewertete das Gericht die  
abgeschlossene Versicherung für einen Gebäudekomplex als angemessen. 
 
   Notwendigkeit einer Terrorversicherung zum Jahresende prüfen 
 
   Für die Berechnung der Versicherungsprämie legt Extremus seit 2008 
einen differenzierten Tarif unter Berücksichtigung des Risikos  
zugrunde. Maßgebend für die Höhe der Prämie sind die Größe des  
Objektes und die Region, in der es sich befindet, sowie die  
objektbezogene Exponiertheit wie Publikumsverkehr und Symbolik des  
Gebäudes. Sofern keine Absicherung besteht, sollte der BGH-Entscheid  
als Anregung aufgefasst werden, über den Abschluss einer  
Terrorschadenversicherung nachzudenken. Denn Terroristen sind  
unberechenbar, wie das Attentat auf US-Soldaten am Frankfurter  
Flughafen im März 2011 zeigte. Für den Gebäudeeigentümer ist es oft  
schwierig zu erkennen, ob seine Objekte gefährdet sind. "Der  
Abschluss einer Terrorschaden¬versicherung sollte daher für jede  
Immobilie und infrastrukturelle Einrichtung in allen deutschen  
Großstädten in Erwägung gezogen werden", resümiert Zagel. 
 
   Weitere Informationen zu Extremus finden Sie unter  
www.extremus.de. Dort steht unter Aktuelles die Langfassung dieser  
Meldung bereit. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Leo Zagel 
Vorstandsvorsitzender  
EXTREMUS Versicherungs-AG 
Telefon +49 221 3 48 05 99-0 
E-Mail: info@extremus.de  
www.extremus.de  
 
 
Anja Heß 
ah Kommunikation PR & Events 
Telefon +49 69 66 403 382 
E-Mail: hess@ahkom.de
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