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Hintergründe der Pkw-Verbrauchskennzeichnung beschäftigen Europäischen Gerichtshof

Geschrieben am 04-10-2011

Berlin (ots) - Pressemitteilung

Verwaltungsgericht Berlin verweist Auskunftsbegehren der Deutschen
Umwelthilfe zu Einflussnahme der Autoindustrie auf die Novelle der
Pkw-EnVKV an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - Neue
Verbrauchskennzeichnung stuft Audi Q7 in günstigere Verbrauchsklasse
ein als Fiat Panda - Bundeswirtschaftsministerium verweigert seit
über einem Jahr Auskunft über Hintergründe der Verordnung -
EuGH-Urteil von grundlegender Bedeutung für Umweltinformationsrecht
in Deutschland

Die Weigerung des Bundeswirtschaftsministeriums, der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH) Einsicht in Unterlagen über die konkrete
Einflussnahme der Automobilindustrie auf die Novelle der umstrittenen
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) zu geben,
wird nun auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das
geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor,
vor dem die DUH wegen der Auskunftsverweigerung Klage erhoben hatte.
Nach der mündlichen Verhandlung am 22. September 2011 setzte das VG
Berlin das Verfahren jetzt aus, um den EuGH klären zu lassen, ob das
deutsche Umweltinformationsgesetz (UIG) in seiner gegenwärtigen
Ausgestaltung Europarecht verletzt (Beschluss VG Berlin vom
22.09.2011 - VG 2 K 174.10 -).

Der Grund: Das UIG nimmt alle Informationen von der Offenlegung
aus, die im Rahmen der Erarbeitung einer Rechtsverordnung entstanden
sind. Die dem UIG zugrundeliegende EU-Richtlinie erlaubt eine
Ausnahme aber nur, wenn es sich um Unterlagen handelt, die im Zuge
einer Gesetzgebung entstanden sind. Der EuGH muss nun entscheiden, ob
diese Ausnahme - wie in der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie
geschehen - auch für Rechtsverordnungen greift, die keine formellen
Gesetze sind. Weil ein Großteil des Umweltrechts in Deutschland auf
Rechtsverordnungen beruht, hat die Frage über den konkreten Fall
hinaus herausragende Bedeutung für das Informationsfreiheitsrecht.

Sollte der EuGH das deutsche UIG für EU-rechtskonform erklären,
muss das höchste europäische Gericht weiterhin die Frage klären, ob
die Auskunftsverweigerung auch noch nach Inkrafttreten der
betroffenen Verordnung aufrecht erhalten werden darf. Die Novelle der
Pkw-EnVKV ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie
hatte bundesweit Proteste ausgelöst, weil auf ihrer Grundlage
beispielsweise ein Audi Q7 Luxusjeep eine bessere Benotung erhält als
ein Smart- oder Fiat Panda-Kleinwagen.

"Wir werden an dieser Stelle nicht locker lassen, bis im Detail
offen liegt, wie die Bundesregierung bei der Novellierung der
Energieverbrauchskennzeichnung den deutschen Autoherstellern zu
Diensten war und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein
Klimagütesiegel für übermotorisierte Spritschlucker Arm in Arm mit
den betroffenen Herstellern aushandelte. Ein solcher Skandal kann
auch in Europa nicht einfach hingenommen werden. Wir hoffen jetzt auf
eine weise Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach Überzeugung der DUH war
die deutsche Automobilindustrie im vergangenen Jahr bereits bei der
Festlegung der Eckpunkte für die neue
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung in die Erarbeitung dieser Regelung
miteinbezogen worden. In einer Pressemitteilung des damaligen
Bundeswirtschaftsministers Rainer Brüderle (FDP) vom 3. Mai 2010
hatte das BMWi wörtlich erklärt, dass die neue
Energieverbrauchskennzeichnung "auch von den deutschen
Automobilherstellern mitgetragen" werde. Der Minister habe sich mit
der Industrie geeinigt, hieß es in der Mitteilung, jene
gewichtsbezogene Einstufung der Pkw in Effizienzklassen vorzunehmen,
die nun zu den skandalösen Fehleinstufungen führt. Bis heute weigert
sich das inzwischen vom FDP-Vorsitzenden Philipp Rösler geführte
Bundeswirtschaftsministerium, die Unterlagen zu den Kontakten der
Bundesregierung mit der Automobilindustrie im Zusammenhang mit der
Novelle der Pkw-EnVKV offenzulegen.

"Das nun anstehende Urteil des EuGH hat große Bedeutung für die
Informationsfreiheit der Bürger, da ein wesentlicher Teil des
Umweltrechts auf Rechtsverordnungen der Verwaltung beruht", erklärte
der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem
Rechtsstreit vertritt. Klinger: "Es muss möglich sein, dass der
Einfluss von Lobbyorganisationen auch bei der Erarbeitung von
Rechtsverordnungen offen gelegt wird."



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e. V.
(DUH),Hackescher Markt 4,10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil:
0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 88472-80, Mobil: 0171
2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V. Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0,
Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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