Betriebliche Altersversorgung: Präsident des Deutschen Juristentages klärt auf
Geschrieben am 29-09-2011 |   
 
 Köln (ots) - Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche  
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am  
04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München jeweils die 2.  
BRBZ-Makler-Konferenz. Auch Prof. Dr. Martin Henssler,  
geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und  
Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts 
für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der  
Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages, klärt 
in diesem Zusammenhang auf, warum es keine abstrakten  
Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der  
betrieblichen Altersversorgung geben kann. 
 
   Zahlreiche Marktteilnehmer im weiten Beratungsfeld der  
betrieblichen Altersversorgung beginnen zu realisieren, dass  
haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter  
Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige  
und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ, wodurch  
haftungsauslagernde Beratungsstandards für die bAV-Beratung definiert 
worden sind, eindrucksvoll Wirkung. 
 
   Hiernach ist eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese  
wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen  
Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat,  
in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen 
Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung  
hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der  
Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die  
Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen  
und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden. Nur auf  
diesem Wege kann dem umfassenden Verbraucherschutzgedanken des  
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) hinreichend Rechnung getragen  
werden. 
 
   Jedoch herrscht bei zahlreichen Finanzdienstleistern,  
Versicherungsmaklern, Unternehmen und Verbauchern nach wie vor eine  
große Rechtsunsicherheit bezüglich der Fragen: 
 
   - Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an? 
   - Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung        
     abgrenzen? 
   - Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten? 
   - Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für    
     Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus? 
   - Wie sehen die Beratungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister und 
     Versicherungsmakler im Rahmen der Gehaltsumwandlung aus? 
 
   Vor diesem Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz  
2011 - Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für  
Finanzdienstleister und Makler ein. In Ergänzung zur umfassenden  
Beantwortung der zuvor genannten Fragestellungen erhalten die  
Seminarteilnehmer zielgenaue Konferenzunterlagen, mit deren  
Unterstützung sie die bestmögliche Positionierung im deutschen  
bAV-Markt erfahren werden. Näheres unter www.brbz-konferenz.de . 
 
 
 
Pressekontakt: 
Detlef Lülsdorf, Geschäftsführer und Pressesprecher  
Tel. 0221 168 00 61 - 0 - dl@brbz.de
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