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Mitteldeutsche Zeitung: zu EUGMR-Urteil über Vaterschaft

Geschrieben am 15-09-2011

Halle (ots) - Weil sich der Gesetzgeber nicht für die Wahrheit des
Lebens interessierte, sondern für die Fiktion der Heiligkeit der Ehe,
wurde in diesen Fällen die Existenz des leiblichen, des wirklichen
Vaters schlicht bestritten, selbst wenn er seine Vaterschaft
anerkannt hatte. Kein Vaterschaftstest, kein Umgangsrecht mit dem
Kinde sollte das Trugbild der ehelichen Treue und des harmonischen
Zusammenlebens zerstören. "Fictio cessat, ubi veritas locum habere
potest" (Eine Fiktion scheidet aus, wo die Wahrheit Platz greifen
kann). Diese römische Rechtsregel gilt auch im deutschen Recht, nur
musste das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst wieder
in Erinnerung rufen.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200


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