| | | Geschrieben am 15-09-2011 Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar zu EuGH-Urteil zu Väterrechten
Anpassung an die Wirklichkeit
MARTINA HERZOG, BRÜSSEL
 | 
 
 Bielefeld (ots) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
 stärkt die Position von Seitensprung-Vätern - richtig so! Denn bisher
 haben außereheliche Väter schlechte Karten: Wenn sie ihr (mögliches)
 Kind nie kennengelernt haben, die Vaterschaft nicht beweisen können
 und die rechtlichen Eltern keinen Kontakt wollen, bleiben sie außen
 vor. Diese Regelungen sollen dem Wohl des Kindes dienen: Wen es nicht
 kennt, den kann es nicht vermissen. Ob das stimmt? Das ein für
 allemal zu entscheiden, haben sich die Straßburger Richter nicht
 angemaßt. Statt dessen haben sie genaue Abwägung eingefordert. Im
 vorliegenden Fall hat der verhinderte Vater getan, was gut und
 richtig war: Er begleitete die werdende Mutter zum Arzt, und er
 bestätigte die Vaterschaft vor dem Jugendamt. Er tat das, was viele
 um Unterhalt kämpfende Mütter sich wünschen würden.   Dass seine
 Geliebte, noch vor der Geburt mit Kind und angetrautem Mann
 wiedervereint, den zwischenzeitlichen Liebhaber nicht im Haus haben
 wollte, ist ebenso verständlich. Auch der gesetzliche Vater steht zum
 Kind, so sehr, dass er offenbar gar nicht wissen will, ob es wirklich
 von ihm ist. Fazit: Die Wirklichkeit ist kompliziert und schmerzhaft.
 Das Straßburger Urteil wird dem besser gerecht als die allzu
 pauschale deutsche Gesetzgebung.
 
 
 
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 Neue Westfälische
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