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Bucerius Law School vergibt Deutschland-Stipendien / Bürokratische Hürden verhindern mehr Stipendiaten

Geschrieben am 13-09-2011

Hamburg (ots) - Die Bucerius Law School vergibt in diesem Jahr
drei Deutschland-Stipendien. Die Zahl ergibt sich aus dem
Verteilungsschlüssel anhand der Gesamtzahl der Studierenden. Die
private Jura-Hochschule in Hamburg würde gerne mehr Stipendien
vergeben, insbesondere weil ihre Studierenden nachweislich zu den
besten Jura-Studierenden in Deutschland zählen.

Das Deutschland-Stipendium soll besonders begabte,
leistungsbereite und engagierte Studierende fördern. Das
Auswahlverfahren der Bucerius Law School stellt eben gerade diese
Faktoren bei ihren Studierenden sicher. Die finanzielle Förderung des
Stipendiums beträgt insgesamt 300 Euro monatlich. Dabei kommen 150
Euro von privaten Geldgebern, die von den Hochschulen akquiriert
werden müssen. Die restlichen 150 Euro gibt dann der Bund mit dazu.
Die Bucerius Law School hat zwei Stipendiengeber gewinnen können: Die
Sparda-Bank Hamburg eG unterstützt zwei Studierende, das Bankhaus
Sal. Oppenheim einen Studierenden. Die Stipendien werden von der
Bucerius Law School durch eine eigene Auswahlkommission vergeben.

Die Gesamtzahl der pro Hochschule zu vergebenden Stipendien wird
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Studierenden in Deutschland
errechnet. Nach dieser Quotierung stehen der Bucerius Law School
leider nur drei Stipendien zu. Die Bucerius Law School hat sich darum
bemüht, nicht genutzte Stipendien der staatlichen Hochschulen
übertragen zu bekommen. Nach Mitteilung der Behörde für Wissenschaft
und Forschung, der die Überwachung der Vergabevoraussetzungen sowie
die Zuweisungen der Mittel in Hamburg obliegt, ist dies offenbar
nicht möglich. So bleiben Fördermittel für begabte Studierende in
Hamburg ungenutzt.

Dr. Hariolf Wenzler, Geschäftsführer der Bucerius Law School: "Die
starre Praxis der Mittelzuweisungen widerspricht der Grundidee des
Stipendiums. Die Universität Hamburg, die Technische Universität
Hamburg-Harburg und die Hochschule für angewandte Wissenschaften
haben insgesamt über 55.000 Studierende, beteiligen sich aber nicht
am Deutschland-Stipendium. Die dadurch freiwerdenden Mittel für rund
500 begabte Studenten könnten doch auf die Hochschulen in Hamburg
aufgeteilt werden, die sich beteiligen. Theoretisch könnten so alle
Studierenden der Bucerius Law School ein Deutschland-Stipendium
erhalten. Das gegenwärtige Verfahren ist zumindest unbefriedigend und
wird auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen."



Pressekontakt:
Klaus Weber
Bucerius Law School
Hochschulkommunikation
Tel.: (040) 3 07 06 - 127
E-Mail: klaus.weber@law-school.de


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