Spekulationen über EEG-Umlage belegen Mängel im Berechnungsverfahren / BEE sieht keine Mehrkosten für den Ausbau Erneuerbarer Energien
Geschrieben am 08-09-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht  
davon aus, dass im kommenden Jahr unterm Strich keine höheren Kosten  
für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Verbraucher  
entstehen. Sollte die EEG-Umlage dennoch angehoben werden, wäre das  
lediglich die Folge der mangelhaften gesetzlichen  
Berechungsgrundlage. Zu viel gezahlte Beträge würden den Verbrauchern 
dann gut geschrieben und durch Korrekturen bei der Berechnung im  
Folgejahr ausgeglichen. Dieser Ausgleich kommt allerdings erst mit  
einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei den Verbrauchern an. Der 
BEE fordert daher, die Bestimmungen zu ändern und insbesondere das  
letzte Quartal eines laufenden Jahres in die Prognose für die neue  
EEG-Umlage einzubeziehen. 
 
   "Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien wird von den  
Übertragungsnetzbetreibern jeweils Mitte Oktober für das Folgejahr  
festgelegt. Bei dieser Prognose fließen nur die Ausgaben und  
Einnahmen der ersten neun Monate des laufenden Jahres ein. Das letzte 
Quartal hingegen bleibt unberücksichtigt. Dieses Quartal bringt aber  
für die Kostenbilanz der Erneuerbaren-Förderung eines Jahres  
erfahrungsgemäß noch erhebliche Veränderungen mit sich", erläutert  
Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer. 
 
   So werde im Herbst und Winter mehr Strom verbraucht als in den  
Sommermonaten. Dadurch steigen die Einnahmen des EEG-Kontos aus der  
Umlage, die für jede verbrauchte Kilowattstunde gezahlt werden muss,  
an. Gleichzeitig nehmen die Ausgaben für die Vergütung von Ökostrom  
in dieser Zeit ab, da beispielsweise weniger Solarstrom produziert  
wird. Unterm Strich verbessert sich so der Kontostand des EEG zum  
Jahresende. Diese Verbesserung bleibt bei der Abschätzung der Umlage  
für das Folgejahr bisher unberücksichtigt, was zu unnötig hohen  
Umlagewerten führen kann. 
 
   "Der BEE fordert daher, dass die Berechnungsgrundlage in der so  
genannten Ausgleichsmechanismusverordnung angepasst und eine  
angemessene Kalkulation des letzten Quartals einbezogen wird. Dadurch 
könnte eine realitätsnähere EEG-Umlage berechnet und unnötige  
Schwankungen vermieden werden", sagt Klusmann. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Daniel Kluge 
Referent für Medien und Politik 
Fon: 030/2758170-15, Fax: -20 
E-Mail: presse@bee-ev.de 
Internet: www.bee-ev.de
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