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Rechtsgutachten: Länderklausel bietet keine Gewähr gegen CO2-Endlager / Greenpeace und BUND fordern Bundesländer auf, CCS-Gesetz zu stoppen

Geschrieben am 06-09-2011

Kiel/Berlin (ots) - Entgegen den bisherigen
Erwartungen werden Bundesländer CO2-Endlager nicht zuverlässig
verhindern können. Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2
(CCS-Gesetz) vorgesehene Länderklausel, mit der verschiedene
Bundesländer CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet ausschließen wollen,
bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner
Länder. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace in Auftrag gegebenes
juristisches Gutachten. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein
und Niedersachsen wiegen die Bevölkerung mit der Behauptung, sie
könnten CO2-Endlager mit der Länderklausel auf jeden Fall verhindern,
in falscher Sicherheit. Die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace
fordern die Bundesländer auf, das CCS-Gesetz am 23. September im
Bundesrat zu stoppen.

Greenpeace und der BUND lehnen die CCS-Technologie ab, da sie
absehbar keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet, aber inakzeptable
Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedeutet.

"Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat einer
Risikotechnik zustimmen, die sie im eigenen Vorgarten selbst nicht
ausprobieren wollen", sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters.
"Offensichtlich trauen beide Länder der Technik nicht über den Weg.
Dann aber müssen sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen." Nach
Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die
EU-Mitgliedstaaten das Recht, "keinerlei Speicherung auf Teilen oder
auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen". Die Regierung
in Österreich macht von diesem Recht bereits Gebrauch und will
CO2-Endlager ausschließen.

"Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten
jederzeit vor Gericht anfechten", sagt Tina Löffelsend,
Energieexpertin des BUND. Doch auch ohne Klagen bietet die
Länderklausel keine umfassende Sicherheit. Löffelsend: "Die
Landesregierungen riskieren wider besseren Wissens, dass die
Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar
küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden." Denn nach jetziger
Gesetzeslage können die Bundesländer die Einrichtung von CO2-Lagern
unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von
Pipelines quer durchs Land.

Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob
CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer
ausgeschlossen werden können. "Nach der jetzigen Fassung des
CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für
die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden", sagt Roda Verheyen,
Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des
Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung
erneut möglich.

Sybille Macht-Baumgarten, Landesvorsitzende des BUND in
Schleswig-Holstein, fordert: "Schleswig-Holstein muss dem CCS-Gesetz
ein klares Nein entgegensetzen, anders ist Sicherheit gegen
CO2-Endlager nicht zu erlangen."

Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Anike Peters
(Greenpeace), Tel. 0171-8780 839, und Tina Löffelsend (BUND), Tel.
0176-20067099, bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel.
030-27586-425/-489. Mehr Informationen unter www.bund.net und
www.greenpeace.de


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