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Stuttgarter Nachrichten: (Mittwoch) zum Unterhaltsurteil des BGH:

Geschrieben am 02-08-2011

Stuttgart (ots) - "Früher war die Rechtsprechung bei
Unterhaltsstreitigkeiten mamafixiert, heute ist sie staatsfixiert. Ab
einem Alter von drei Jahren gehören Kinder nach Ansicht des
Bundesgerichtshofs (BGH) in öffentliche Betreuungseinrichtungen - und
zwar so lange wie möglich. Mutti wird durch qualifiziertes
Fachpersonal ersetzt und soll bitte schön Vollzeit arbeiten."



Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de


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