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Lebensmittelwirtschaft begrüßt Votum des Europäischen Parlaments für eine einheitliche Information der Verbraucher über Lebensmittel in Europa

Geschrieben am 06-07-2011

Berlin (ots) - Die deutsche Lebensmittelwirtschaft begrüßt die
endgültige Einigung auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung
in Europa. Der Präsident des Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Dr. Werner Wolf, erklärte: "Das Votum
stellt sicher, dass die Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend
informiert werden." Erfreulich sei vor allem, dass nun auch die
Nährwertinformation, die bislang weitgehend freiwillig erfolgte, auf
einheitlicher Grundlage in der gesamten Europäischen Union zur
Verpflichtung werde. Ebenso begrüßte er, dass es auch weiterhin
möglich ist, zusätzlich zu den Pflichtangaben im Rahmen der
Nährwerttabelle auch die Angaben zu Richtwerten für die Tageszufuhr
("GDAs") freiwillig zu verwenden: "Die Entscheidung ist eine
deutliche Bestätigung der von der Wirtschaft bereits seit langem
praktizierten, freiwilligen, sachlichen Nährwertkennzeichnung", so
Wolf. Der Präsident des Spitzenverbands der deutschen
Lebensmittelwirtschaft zeigte sich zudem erleichtert, dass das
Europäische Parlament der so genannten Lebensmittelampel eine klare
Absage erteilt hat: "Es ist ein Signal der Vernunft, dass
Lebensmittel auch in Zukunft nicht in 'gut' oder 'schlecht'
eingeteilt werden. Schließlich hat in einer ausgewogenen Ernährung
jedes Lebensmittel seinen Platz." Die Lebensmittelwirtschaft werde
sich dafür einsetzen, das Verständnis der Verbraucher bei der
Nährwertkennzeichnung weiter zu stärken.

Zufrieden zeigte sich Wolf auch mit der jetzt vereinbarten
Folgenabschätzung vor Einführung weiterer, verpflichtender
Herkunftskennzeichnungen für Lebensmittel und deren Zutaten. Hier
habe der europäische Gesetzgeber Augenmaß bewiesen: "Es ist ein
absolutes Muss, vor der Einführung derart weit reichender
Verpflichtungen alle möglichen finanziellen und praktischen
Auswirkungen zu untersuchen. Gerade bei der Herkunftskennzeichnung
muss gelten: Sie darf nicht nur machbar, sondern muss von Aufwand und
Kosten her auch zumutbar sein!"

Insgesamt sieht der BLL den Inhalt der
Lebensmittelinformations-Verordnung mit einem lachenden und einem
weinenden Auge. Wolf sagte: "Zwar ist es nach langen, schwierigen
Verhandlungen gelungen, sich auf weitgehend vernünftige Lösungen zu
einigen. Der ganz große Wurf ist die LMIV aber nicht. Vor allem wurde
die Chance vertan, ein einfacheres und damit praktikableres Recht zu
schaffen." Insoweit gelte es, bei der weiteren Ausgestaltung der
Verordnung "nachzubessern", wo dies denn möglich sei, etwa im Rahmen
von Durchführungsregeln.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.



Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-141, Fax: +49 30 206143-241
E-Mail: ploosen@bll.de, Internet: www.bll.de


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