| | | Geschrieben am 24-06-2011 OLG Hamburg gibt Deutscher Tamoil Rechtssicherheit / Elmshorner Mineralölunternehmen begrüßt die Entscheidung
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 Elmshorn (ots) - Die Deutsche Tamoil GmbH begrüßt die Entscheidung
 des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu den Liefervereinbarungen
 zwischen BP Europa SE und ihrer Schwestergesellschaft, der Holborn
 European Marketing Company Limited.
 
 "Die Richter stellten klar, dass der Britische Mineralölkonzern zu
 vertraglich vereinbarten Lieferungen von Kraftstoffen an die
 Tochterfirma einer libyschen Erdölgesellschaft verpflichtet sei. Mit
 dem Urteil besteht nun wieder Rechtssicherheit was die Versorgung des
 Tankstellennetzes von HEM mit Kraftstoffen anbelangt", betonte
 Carsten Pohl, Geschäftsführer der Deutschen Tamoil GmbH in Elmshorn.
 
 Die BP Europa SE hatte unter Berufung auf das Libyen-Embargo des
 UN Sicherheitsrates und der Europäischen Union die Belieferung der
 Holborn European Marketing Company Limited und damit indirekt auch
 der Deutschen Tamoil GmbH eingestellt. Dabei war es vereinzelt bei
 Tankstellen zu Lieferengpässen gekommen. Das Gericht war der
 Auffassung, dass die Deutsche Tamoil ihren Geschäftsbetrieb nach den
 Sanktionsvorgaben nahtlos weiterführen können müsse. Außerdem sah das
 Gericht als erwiesen an, dass weder die staatliche Erdölgesellschaft
 noch der libysche Staat auf die Einnahmen aus den Verkäufen des
 Treibstoffs an den deutschen Tankstellen zugreifen können.
 
 Die Deutsche Tamoil hofft, dass mit dem Urteil die Versorgung
 ihrer Tankstellen unter dem Dach der Marke HEM mit Kraftstoff
 langfristig gesichert bleibt und die BP die bestehenden
 Liefervereinbarungen dauerhaft einhält.
 
 Über Deutsche Tamoil GmbH
 
 http://www.tamoil.de/DE/Uber+uns/Historie/
 
 
 
 Pressekontakt:
 Deutsche Tamoil GmbH
 Pressestelle
 Catrin Bedi
 Ramskamp 69
 25337 Elmshorn
 Tel.: 04121-474-219
 Fax: 04121-474-130
 E-Mail: presse@tamoil.de
 
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