| | | Geschrieben am 01-06-2011 Biogasrat: Koalition hat EEG in Richtung Markt weiterentwickelt / 
Reinhard Schultz: "Ohne Geldverdienen keine Energiewende"
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 Berlin (ots) - Der Biogasrat e.V. hat die Ergebnisse der
 Ressortabstimmung des Referentenentwurfs zum EEG 2012 als Schritt in
 die richtige Richtung begrüßt. Danach sollen Anlagen, die Biogas und
 Bioerdgas verstromen und größer als 500 kW sind künftig ihren Strom
 am Markt verkaufen und von den Stromnetzbetreibern eine Marktprämie
 beziehen, die neben der Abgeltung der Mehrkosten den Strombörsenpreis
 garantiert. Unterdurchschnittliche Strompreisentwicklungen sollen in
 der Nachschau auf den durchschnittlichen EEX-Preis ausgeglichen
 werden. Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat e.V. schlägt
 vor, dann auch noch den nächsten Schritt zu tun und über die
 EEG-Umlage nur noch den Mehrkostenausgleich als festen
 Vergütungsbestandteil zu garantieren und im Übrigen nur noch den
 Marktpreis wirken zu lassen. "Die ursprünglich als optionale
 Marktprämie der Regierung angedachte Lösung ist für den Dauerbetrieb
 zu kompliziert. Der Biogasrat bietet als Alternative sein mit der
 Universität Duisburg-Essen entwickeltes "einfaches"
 Marktprämienmodell an, dass transparent und leicht abzurechnen ist",
 erklärt Schultz.
 
 Die Höhe der Vergütung für die Vor-Ort-Verstromung und die
 Bioerdgaseinspeisung ist aus Sicht der gesamten Branche noch deutlich
 zu gering. "Kostentreiber war in den vergangenen Jahren der
 fehlgeleitete Gülle-Bonus, aber nicht die Vergütung für nachwachsende
 Rohstoffe oder Reststoffe. Außerdem waren die Getreidepreise
 niedrig", betont Reinhard Schultz. "Wir müssen etwas höher
 einsteigen, können aber Dank der Marktprämie bis 2020 sicher einen
 strammen Degressionskurs fahren, weil Effizienzreserven gewonnen
 werden."
 
 Die isolierte Vergärung von Gülle in kleinen hofnahen Anlagen, die
 der Gesetzentwurf nunmehr vorschlägt, wird vom Biogasrat begrüßt.
 "Allerdings gibt es manche Regionen mit einem extrem hohen
 Nährstoffdruck, dass ein überregionales Nährstoffmanagement auch nur
 sinnvoll mit größeren Gülleanlagen bewerkstelligt werden kann. Das
 wäre gut für den Boden und gut für das Trinkwasser", unterstreicht
 Schultz. "Hier brauchen wir noch Feinschliff am Gesetz".
 
 Überraschend ist die die Herabsetzung des zulässigen Einsatzes von
 Mais und Getreide in Biogasanlagen auf maximal 50 Prozent des
 Einsatzmixes im Jahresdurchschnitt. "Hier wird über ein
 Vergütungssystem im EEG Landwirtschaftspolitik gemacht, die selbst
 nicht in der Lage ist, gute landwirtschaftliche Praxis überall
 durchzusetzen", kritisiert Schultz. "Das muss Auswirkungen für die
 Vergütung haben. Wenn die energiereichste Pflanze weitgehend aus dem
 Verkehr gezogen wird, dann bedarf es einer Korrektur im Bereich der
 Vergütung für weniger ertragreiche Einsatzstoffe."
 
 Schultz fordert, dass der Einsatz biogener Reststoffe deutlich
 besser vergütet wird, damit diese in die "Maislücke" springen können,
 z.B. Zuckerrüben-Hackschnitzel.
 
 "Wir haben mit der verbindlichen Marktprämie zwar eine modernere
 und marktnähere Förderstruktur. Die wird jedoch in Schönheit
 untergehen, wenn mit Biogas und Bioerdgas kein Geld verdient werden
 kann.
 
 Die Energiewende kommt nur dann, wenn es Unternehmen gibt, die
 davon leben, diese Wende auch herbeizuführen. Die Energiewende
 entscheidet sich nicht am Schreibtisch des Umweltministers, sondern
 bei den Geschäftsführern und Vorständen der Unternehmen", moniert
 Schultz abschließend.
 
 Weitere Positionen dazu finden Sie auf unserer Homepage
 www.biogasrat.de im Downloadbereich:
 
 - Stellungnahme des Biogasrat e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur
 Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der
 Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
 
 - Kurzbericht Marktprämienmodelle im Vergleich
 
 - Studie zur Optimierung der marktnahen Förderung von
 Biogas/Biomethan unter Berücksichtigung der Umwelt- und
 Klimabilanz, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit
 
 
 
 Pressekontakt:
 Janet Hochi
 Dorotheenstr. 35
 10117 Berlin
 Tel.: 030 - 201 431 33
 E-Mail: janet.hochi@biogasrat.de
 
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