| | | Geschrieben am 28-05-2011 Brasilianisches Gericht weist eine Hauptverbandsklage gegen Zigarettenhersteller ab
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 Sao Paulo (ots/PRNewswire) -
 
 - Nach einem 16-jährigen Rechtsstreit weist das Gericht in Sao
 Paulo eine Forderung der Smokers' Association (Verband der
 Raucher/innen)auf Schadenersatz ab und entspricht damit mit dem
 Obersten Gerichtshofs in Brasilien (Superior Justice Court, STJ).
 
 Der Richter des 19. Zivilgerichts von Sao Paulo weist eine
 Forderung auf Schadenersatz, die als Verbandsklage der Association
 for the Defence of the Health of Smokers (ADESF) gegen die
 Zigarettenhersteller Souza Cruz  (Bovespa: CRUZ3) und Philip Morris
 Brasilien eingereicht wurde, in einer gemäss der Kläger geschätzten
 Höhe von mehr als 30 Mrd. R$ (18,4 Mrd. USD), ab. Hierbei handelt es
 sich um das erste Gerichtsverfahren im Land, das den Schadenersatz
 für Schäden, die sich auf das Zigarettenrauchen zurückführen lassen,
 anstrebt. Auf der argumentativen Grundlage, dass die Werbung der
 Hersteller irreführend und missbräuchlich sei, strebte die ADESF in
 der 1995 eingereichten Klage im Namen aller "Verbraucher/innen die
 Rauchen" Schadenersatz an.
 
 Es gelang dem Verband zu einem früheren Zeitpunkt im
 Gerichtsverfahren, eine günstige Entscheidung von einem Gericht der
 Vorinstanz zu erwirken. Dies wurde jedoch als Vorgriff auf die
 Entscheidung aufgefasst, da den Verteidigern nicht die Möglichkeit
 gegeben wurde, die Beweise vorzulegen, die sie angefordert hatten.
 2008 erkannte das Berufungsgericht von Sao Paulo (TJSP) an, dass die
 Verteidigung eingeschränkt wurde, und machte die Entscheidung mit der
 Erklärung rückgängig, dass eine Verurteilung ohne Beweise das
 konstitutionelle Recht auf vollständigen Beweisantritt verletze.
 
 Der Fall wurde an das 19. Zivilgericht von Sao Paulo
 zurückverwiesen, um in einem rechtstaatlichen Verfahren die Nachweise
 zu erbringen, einschliesslich der Sachverständigengutachten, die von
 dem Berufungsgericht angefordert wurden. Aufgrund des
 Verbandscharakters der Klage wurde sowohl eine Begutachtung ohne
 Präzedenz durch das medizinische Gericht durchgeführt (Analyse
 epidemiologischer Aspekte aller Erkrankungen die mit dem Rauchen von
 Zigaretten zusammenhängen), als auch die Werbung einer ausgiebigen
 Analyse durch Gerichtssachverständige unterzogen, die, gemäss des
 ausdrücklichen Gerichtsentscheids des Berufungsgerichts, die letzten
 30 Werbejahre in Brasilien der beiden Beklagten umfasste.
 
 Zusammenfassend folgerte das medizinische Expertenteam, dass das
 Rauchen von Zigaretten ein multifaktorielles Verhalten sei und dass
 "es nicht möglich ist, im Voraus festzustellen, ob ein Raucher eine
 Erkrankung entwickeln wird oder nicht. Es ist lediglich möglich, auf
 das Bestehen der Risikofaktoren hinzuweisen." Unter anderem
 bestätigte der Werbeexperte, dass "der Tabakkonsum in all seinen
 Formen bis in die Antike zurückreicht und damit älter als die Werbung
 selbst ist", und dass "Werbung nicht der einzige bestimmende Faktor
 bei der persönlichen Entscheidung zu rauchen, oder dies nicht zu tun,
 ist."
 
 Der Richter folgte den Erklärungen der Parteien und wies unter
 ausdrücklicher Anführung der Fachgutachten die Klagen auf
 Schadenersatz auf der Grundlage der Beweise ab, dass "das Rauchen von
 Zigaretten lediglich ein Risikofaktor (eine Wahrscheinlichkeit) für
 unterschiedliche Erkrankungen darstelle und nicht notwendigerweise
 die Ursache sei" und begründete weiterhin, dass "das Fehlen von
 Warnhinweisen über die schädlichen Effekte des Zigarettenrauchens auf
 Verpackungen und in der Werbung, bei nicht bestehenden gesetzlichen
 Vorschriften hinsichtlich derartiger Warnhinweise, nicht in einer
 Haftung der Angeklagten resultiert."
 
 Unter Anführung umfassender Jurisprudenz, einschliesslich der des
 Obersten Gerichtshofs (Superior Justice Court, STJ), betonte der
 Richter der Vorinstanz, dass "es ein seit Jahrzehnten wohlbekanntes
 Faktum ist, dass Zigaretten gesundheitsschädigend für Raucher sind",
 und dass, "obwohl das Rauchen von Zigaretten gesundheitliche Risiken
 in sich birgt, kein Verbot gegen deren Herstellung oder Verkauf
 besteht. Der Handel mit Zigaretten ist vielmehr eine legale
 Tätigkeit, die durch unsere Rechtsordnung genehmigt ist.". Die
 Entscheidung erkennt die Rechtsmässigkeit der Werbung durch die
 Hersteller ausdrücklich an, ebenso wie den Fakt, dass "Zigaretten
 Produkte mit bekanntem inhärentem Risiko sind und keine fehlerhaften
 Produkte."
 
 Alle Verbands-, und Einzelmassnahmen dieser Art, die
 abschliessend durch brasilianische Gerichte beurteilt wurden, endeten
 ohne die bezweckte Haftungsregel für die Hersteller. Von
 brasilianischem rechtlichem Standpunkt aus entspricht das Ziel dieser
 Verbandsklage denen tausender Einzelmassnahmen , die bereits
 endgültig von mehr als 15 Landsgerichten und dem Obersten
 Gerichtshofs selbst abgelehnt wurden. Alle abschliessenden
 Gerichtsentscheide , die von den brasilianischen Gerichten
 entscheiden wurden, haben Schadenersatzklagen von Rauchern und
 ehemaligen Rauchern oder deren Familienangehörigen abgelehnt und
 zählen zusammen mehr 355 Fälle mit abschliessenden Entscheidungen von
 insgesamt 620 Fällen, die seit 1995 in Brasilien eingereicht wurden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Rafael Machado, Cia da Informacao,
 +55-11-3074-3440,rafael@ciadainformacao.com.br
 
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