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AOK-Pflegeheimnavigator - Prüfung nicht bestanden / LSG Nordrhein-Westfalen sanktioniert Vertragsbruch der AOK

Geschrieben am 17-05-2011

Berlin (ots) - Mit einem rechtskräftigen Beschluss hat das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen dem AOK-Bundesverband
untersagt, Transparenzberichte mit Warnhinweisen und einer Sortierung
nach Risikokriterien zu veröffentlichen. Damit hat sich eine
bpa-Mitgliedseinrichtung im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich
ge-gen die irreführende Darstellung ihrer Prüfungsergebnisse im
Pflegeheimnaviga-tor zur Wehr gesetzt.

Seit etwa zwei Jahren sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen
von Pflegeeinrichtungen im Internet zu veröffentlichen. Dabei geben §
115 Absatz 1a SGB XI und die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV)
die Art und Weise der Veröffentlichung verbindlich vor. Die AOK
versah entgegen diesen Vorgaben die Veröffentlichung im
Pflegeheimnavigator mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach
sogenannten Risikokriterien. "Offensichtlich rechtswidrig" - so
lautet das Fazit des LSG Nordrhein-Westfalen (L 10 P 7/11 B ER).

Mit einer klaren Botschaft zur Verbindlichkeit von Verträgen wies
das Gericht die AOK in ihre Schranken: Die Veröffentlichung der
Transparenzberichte kann Wettbewerbs- und Grundrechte der
Einrichtungsträger verletzen - daher unterliegt sie nicht dem
Gutdünken der AOK, sondern ist ausschließlich in der Gestalt erlaubt,
wie sie von den Transparenzvereinbarungen vorgegeben wird.

"Unter dem Deckmantel der Benutzerfreundlichkeit hält die AOK
seit Monaten an ihrer vertragswidrigen Darstellung der
Prüfungsergebnisse nach angeblichen Risikokriterien fest. Das hilft
den Verbrauchern aber nicht weiter", so bpa-Geschäftsführer Herbert
Mauel. "Im Pflegeheimnavigator wird zum Beispiel häufig
hervorgehoben, die vorbeugenden Maßnahmen gegen ein Wundliegen seien
mangelhaft, obwohl es in der betroffenen Einrichtung keinen einzigen
Bewohner mit einem Dekubitus gibt."

Der bpa-Geschäftsführer weist darauf hin, dass die tatsächliche
Situation in den Pflegeheimen oft wesentlich besser sei, als in der
Öffentlichkeit dargestellt. "Besonders schwierige Situationen wie
z.B. ein Dekubitus oder Mangelernährung sind in den Einrichtungen
seltene Ausnahmefälle, die auch nicht in jedem Fall von der Pflege
beeinflusst werden können."

"Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten
gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte
vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden",
so Herbert Mauel. "Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur
Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen
Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Mit rund 3.400 ambulanten Pflegediensten, die ca. 160.000
Patienten versorgen und 3.600 stationären Pflegeeinrichtungen mit
etwa 235.000 Plätzen vertritt der bpa mehr als jede vierte
Pflegeeinrichtung bundesweit. Die Mitglieder des bpa tragen die
Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500
Ausbildungsplätze.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.


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