Medienkonzentration: Die Meinungsvielfalt sichern
Geschrieben am 04-05-2011 |   
 
 Leipzig (ots) - "Was ist Meinungsmacht?", so heute eine Frage bei  
der Diskussion "Medienkonzentration - Neue Ansätze und Anreizmodelle  
für die Vielfalt" auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland. Dr.  
Klaus-Peter Potthast, Leitender Ministerialrat und Beauftragter für  
Medienpolitik der Bayerischen Staatskanzlei, sagte, dafür gebe es  
kein Konzept. Auch eine Soap sei meinungsbildend. Generell fehlten  
empirische Erkenntnisse über den Begriff Meinungsmacht. Die  
Kommunikationswissenschaftler hätten hier noch keine klaren Aussagen  
geliefert. 
 
   Prof. Dr. Dieter Dörr, Mitglied der Kommission zur Ermittlung der  
Konzentration im Medienbereich (KEK), erklärte, es werde immer von  
Medienkonzentrationsrecht und Meinungsmärkten gesprochen. Das sei  
verwirrend. "Es geht um die Sicherung von Meinungsvielfalt", so Dörr. 
Das habe das Verfassungsgericht von Anfang an gefordert. Aus  
historischen Gründen habe man sich hier auf den Rundfunk  
konzentriert. Dazu sagte Dr. Tobias Schmid, Bereichsleiter  
Medienpolitik der Mediengruppe RTL Deutschland, das  
Medienkonzentrationsrecht sei im Schwerpunkt ein Fernsehrecht.  
"Würden Google und Bertelsmann morgen fusionieren, käme es gar nicht  
zur Anwendung." Das zeige, dass viele Fragen - beispielsweise im  
Online-Bereich - nicht gelöst seien. 
 
   "Es ist auch richtig, am Fernsehen anzuknüpfen", so Prof. Dörr.  
Wer heute sage, Fernsehen sei kein Leitmedium mehr, müsse sich einmal 
die Zahlen ansehen. Die Forderung, Internet-Fernsehen zu  
berücksichtigen, sei "juristischer Unsinn". Vieles dort habe nichts  
mit Meinungsmacht zu tun. Dagegen sagte Dr. Potthast, der Gesetzgeber 
werde gar nicht daran vorbei kommen, hier eine Regelung zu schaffen.  
Die Meinungsmacht einer Tagesschau im Internet sei die gleiche wie  
die im normalen Fernsehen. Florian Wissel von ProSiebenSat.1  
erklärte, auch ProSiebenSat.1 sei der Meinung, dass es im  
Medienkonzentrationsrecht zu Änderungen vor allem im Online-Bereich  
kommen solle. Die Geschäftsführerin der TV-Firma TVIIIa GmbH & Co.  
KG, Dagmar Krause, betonte, es sei schwierig zu sagen,  
Fernseh-Inhalte würden unterschiedlich gewichtet. So könnten über  
verschiedene Rechenmodelle Meinungsanteile runtergerechnet werden.  
Logischerweise gebe es im Gesetz keine gruppenspezifischen Modelle.  
Schon heute erhielten die Sender allerdings für ihre Regionalfenster  
einen Bonus. Deshalb sei das bestehende System schon jetzt  
austariert. Der Gesetzgeber habe hier also schon 2002 eine Entlastung 
für die Sender geschaffen. 
 
   Prof. Dörr betonte: "Wir reden hier nicht über irgendeine  
Lapalie." Am Beispiel Italien könne man erkennen, was zu viel  
Meinungsmacht und Medienkonzentration bedeute. Ohne Meinungsvielfalt  
komme die Demokratie nicht aus. Bei einer Reform des  
Medienkonzentrationsrechts gebe es keine Zuständigkeit des Bundes  
mehr. Hier seien nur noch die Länder verantwortlich, was ihnen  
Spielräume eröffne. Dazu sagte Dr. Potthast, derzeit werde versucht,  
eine Vielfalt sichernde Reform zu machen, welche die KEK dann auch  
umsetzen könne. Hier sollten auch Modelle für die regionalen Fenster  
bedacht werden. Dazu kam die Forderung aus dem Publikum, die  
Einwohnerzahlen der Regionen zu berücksichtigen. "In Recklinghausen  
und Gelsenkirchen leben vermutlich mehr Menschen als in ganz  
Sachsen-Anhalt." Dafür habe man noch kein überzeugendes Konzept,  
räumte Potthast ein. 
 
 
 
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