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Medienkonzentration: Die Meinungsvielfalt sichern

Geschrieben am 04-05-2011

Leipzig (ots) - "Was ist Meinungsmacht?", so heute eine Frage bei
der Diskussion "Medienkonzentration - Neue Ansätze und Anreizmodelle
für die Vielfalt" auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland. Dr.
Klaus-Peter Potthast, Leitender Ministerialrat und Beauftragter für
Medienpolitik der Bayerischen Staatskanzlei, sagte, dafür gebe es
kein Konzept. Auch eine Soap sei meinungsbildend. Generell fehlten
empirische Erkenntnisse über den Begriff Meinungsmacht. Die
Kommunikationswissenschaftler hätten hier noch keine klaren Aussagen
geliefert.

Prof. Dr. Dieter Dörr, Mitglied der Kommission zur Ermittlung der
Konzentration im Medienbereich (KEK), erklärte, es werde immer von
Medienkonzentrationsrecht und Meinungsmärkten gesprochen. Das sei
verwirrend. "Es geht um die Sicherung von Meinungsvielfalt", so Dörr.
Das habe das Verfassungsgericht von Anfang an gefordert. Aus
historischen Gründen habe man sich hier auf den Rundfunk
konzentriert. Dazu sagte Dr. Tobias Schmid, Bereichsleiter
Medienpolitik der Mediengruppe RTL Deutschland, das
Medienkonzentrationsrecht sei im Schwerpunkt ein Fernsehrecht.
"Würden Google und Bertelsmann morgen fusionieren, käme es gar nicht
zur Anwendung." Das zeige, dass viele Fragen - beispielsweise im
Online-Bereich - nicht gelöst seien.

"Es ist auch richtig, am Fernsehen anzuknüpfen", so Prof. Dörr.
Wer heute sage, Fernsehen sei kein Leitmedium mehr, müsse sich einmal
die Zahlen ansehen. Die Forderung, Internet-Fernsehen zu
berücksichtigen, sei "juristischer Unsinn". Vieles dort habe nichts
mit Meinungsmacht zu tun. Dagegen sagte Dr. Potthast, der Gesetzgeber
werde gar nicht daran vorbei kommen, hier eine Regelung zu schaffen.
Die Meinungsmacht einer Tagesschau im Internet sei die gleiche wie
die im normalen Fernsehen. Florian Wissel von ProSiebenSat.1
erklärte, auch ProSiebenSat.1 sei der Meinung, dass es im
Medienkonzentrationsrecht zu Änderungen vor allem im Online-Bereich
kommen solle. Die Geschäftsführerin der TV-Firma TVIIIa GmbH & Co.
KG, Dagmar Krause, betonte, es sei schwierig zu sagen,
Fernseh-Inhalte würden unterschiedlich gewichtet. So könnten über
verschiedene Rechenmodelle Meinungsanteile runtergerechnet werden.
Logischerweise gebe es im Gesetz keine gruppenspezifischen Modelle.
Schon heute erhielten die Sender allerdings für ihre Regionalfenster
einen Bonus. Deshalb sei das bestehende System schon jetzt
austariert. Der Gesetzgeber habe hier also schon 2002 eine Entlastung
für die Sender geschaffen.

Prof. Dörr betonte: "Wir reden hier nicht über irgendeine
Lapalie." Am Beispiel Italien könne man erkennen, was zu viel
Meinungsmacht und Medienkonzentration bedeute. Ohne Meinungsvielfalt
komme die Demokratie nicht aus. Bei einer Reform des
Medienkonzentrationsrechts gebe es keine Zuständigkeit des Bundes
mehr. Hier seien nur noch die Länder verantwortlich, was ihnen
Spielräume eröffne. Dazu sagte Dr. Potthast, derzeit werde versucht,
eine Vielfalt sichernde Reform zu machen, welche die KEK dann auch
umsetzen könne. Hier sollten auch Modelle für die regionalen Fenster
bedacht werden. Dazu kam die Forderung aus dem Publikum, die
Einwohnerzahlen der Regionen zu berücksichtigen. "In Recklinghausen
und Gelsenkirchen leben vermutlich mehr Menschen als in ganz
Sachsen-Anhalt." Dafür habe man noch kein überzeugendes Konzept,
räumte Potthast ein.



Pressekontakt:

Thomas Köhler, S-WOK
Telefon: 0341 - 301 81 81
Mobil: 0170 - 175 95 94
Telefax: 0341 - 301 81 82
E-Mail: koehler@s-wok.de


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