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Bundesregierung reguliert Grauen Kapitalmarkt unzureichend

Geschrieben am 06-04-2011

München (ots) - Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung
den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und
Vermögensanlagenrechts beschlossen. Dabei geht es um den Versuch, den
Grauen Kapitalmarkt zu regulieren und Anleger zu schützen. Für
Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB),
ist das Ergebnis unzureichend: "Vom Gesetzesentwurf bin ich
enttäuscht. Ich habe erwartet, dass künftig auch die freien
Vermittler der BaFin unterstellt werden. Das hat die Bundesregierung
nicht erreicht und Verbraucherinteressen aus koalitionstaktischen
Erwägungen geopfert."

Denn der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die freien
Finanzanlagenvermittler weiterhin den Gewerbebehörden der Länder
unterstellt sind. Die für wirksamen Verbraucherschutz erforderliche
und zweckmäßige Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler durch die
BaFin soll nicht erfolgen.

Götzl: "Die Bundesregierung verfestigt so die aufsichtsrechtliche
Ungleichbehandlung zwischen reguliertem sowie unreguliertem
Kapitalmarkt und verfehlt ihr Ziel, ein einheitliches
Anlegerschutzniveau zu schaffen." Der GVB-Präsident fordert, dass für
Finanzanlagenvermittler die gleichen Pflichten wie für Bankberater
gelten müssen, um ein Mindestmaß an Verbraucherschutz im Grauen
Kapitalmarkt zu gewährleisten. Die Einhaltung muss jährlich und
anlassbezogen durch Wirtschaftsprüfer überwacht werden. Zudem ist
erforderlich, dass Finanzanlagenvermittler als
Tätigkeitsvoraussetzung über eine ausreichende
Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Ihr Umfang und Inhalt muss
jeden Schaden durch Falsch- und Schlechtberatung eines
Finanzanlagenvermittlers abdecken. Verbrauchern sollte gegen freie
Finanzvermittler zudem ein institutionalisiertes
Schlichtungsverfahren wie bei Banken und Versicherungen offenstehen.
"Denn ein Verbraucher sollte bei jeder Finanzangelegenheit die
kostenfreie Möglichkeit haben, einen unabhängigen und neutralen
Schlichter anzurufen", sagt Götzl.

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vereint unter seinem Dach
1.162 genossenschaftliche Unternehmen mit etwa 2,7 Millionen
Mitgliedern. Dazu zählen 300 bayerische Volksbanken und
Raiffeisenbanken mit einer Bilanzsumme von 123,6 Milliarden Euro
sowie 862 ländliche und gewerbliche Genossenschaften. (Stand
01.01.2011)



Pressekontakt:
Dr. Jürgen Gros
Pressesprecher
Genossenschaftsverband Bayern e. V.
Türkenstraße 22-24, 80333 München
Tel. 089 / 2868 - 3402
Fax. 089 / 2868 - 3405
Mail: presse@gv-bayern.de
Web: www.gv-bayern.de/presse


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