| | | Geschrieben am 10-03-2011 Bilderklau ist strafbar: Bei Internet-Auktionen nur eigene Fotos verwenden / R+V-Infocenter: Fremde Fotos sind urheberrechtlich geschützt
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 Wiesbaden (ots) - Das Frühjahr steht vor der Tür: Viele Deutsche
 nehmen sich jetzt Zeit zum Ausmisten und versteigern gut erhaltene
 Besitztümer im Internet. Auf den Webseiten der Hersteller und in
 anderen Auktionen finden die Verkäufer schöne Fotos, die gut zu ihrem
 Angebot passen. Ein Mausklick genügt, um sie schnell und bequem
 einzubinden. Doch Vorsicht: "Wer online etwas verkauft, sollte keine
 fremden Fotos verwenden. Denn das kann gegen das Urheberrecht des
 Fotografen verstoßen und unter Umständen teuer werden", sagt Sascha
 Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er
 empfiehlt, die Gegenstände selbst zu fotografieren.
 
 Fremde Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt - auch
 wenn sie nicht gekennzeichnet sind. Wer sie vorsätzlich ohne
 Erlaubnis verwendet, begeht eine Straftat, die sogar mit Gefängnis
 geahndet werden kann. "Das kommt jedoch selten vor. Viel häufiger
 werden Abmahnungen verschickt", so R+V-Experte Nuß. Der Abgemahnte
 wird darin normalerweise aufgefordert, eine "strafbewehrte
 Unterlassungserklärung" zu unterschreiben. Damit verpflichtet er
 sich, die Fotos nicht mehr zu verwenden. Meist werden dann noch
 Anwaltskosten fällig, die mehrere hundert Euro betragen können. Wenn
 er Pech hat, muss der Verkäufer außerdem Schadenersatz zahlen. Dieser
 entspricht dann einer angemessenen Lizenzgebühr für das Bild -
 unabhängig davon, ob er das Bild für diesen Preis verwendet hätte.
 
 Wer eine Abmahnung bekommt, sollte innerhalb der gesetzten Frist
 reagieren. "Das Urheberrecht greift auch, wenn man sich seiner Schuld
 nicht bewusst ist, etwa weil ein Bekannter das Foto geschickt hat",
 warnt Nuß.
 
 Das R+V-Infocenter rät, sicher zu gehen und nur eigene Fotos zu
 verwenden - auch wenn sie nicht so professionell aussehen. Verkäufer,
 die unbedingt ein bestimmtes Bild verwenden möchten, sollten vorher
 schriftlich um Erlaubnis fragen. Dann kann der Urheber entscheiden,
 ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
 
 
 
 Pressekontakt:
 R+V-Infocenter
 06172/9022-131
 a.kassubek@arts-others.de
 http://www.infocenter.ruv.de
 
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