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Menschenrechtsinstitut kritisiert geplante Erhöhung der Ehebestandszeit als Gefahr für Opfer von Zwangsverheiratung und Gewalt

Geschrieben am 10-03-2011

Berlin (ots) - Anlässlich der für Montag (14. März) geplanten
Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Bekämpfung der Zwangsheirat (Bundestagsdrucksache 17/4401) kritisiert
das Deutsche Institut für Menschenrechte die geplante Erhöhung der
Ehebestandszeit von bislang zwei auf drei Jahre. Nach dem Entwurf
muss eine eheliche Lebensgemeinschaft drei Jahre bestehen, bevor der
nachgezogene Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten
kann.

"Wer Opfer von Zwangsverheiratung besser schützen will, muss die
Erhöhung der Ehebestandszeit aus dem Gesetzentwurf streichen",
erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung
Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für
Menschenrechte. Das ehegattenabhängige Aufenthaltsrecht werde in
Fällen von Zwangsverheiratung und Ehehandel zum Teil gezielt
eingesetzt, um insbesondere Frauen in erzwungenen Ehen und
Gewaltsituationen zu halten, so Follmar-Otto. "Auf diesen
Zusammenhang hat der UN-Frauenrechtsausschuss CEDAW Deutschland
bereits mehrfach hingewiesen und die Absenkung der Ehebestandszeit im
Jahr 2000 ausdrücklich begrüßt." Zwar gebe es eine gesetzliche
Härtefallklausel. Diese greife in der Praxis aber in vielen Fällen
aufgrund von Beweisschwierigkeiten, restriktiver Behördenpraxis und
Angst der betroffenen Frauen vor Abschiebung nicht. Zudem sei die
geplante Verschärfung gegenüber türkischen Migrantinnen und Migranten
aufgrund eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)
von Dezember 2010 auch europarechtlich nicht haltbar.

Follmar-Otto begrüßt die Erweiterung des Wiederkehrrechts für
zwangsweise ins Ausland verheiratete Frauen und Mädchen. "Es ist sehr
wichtig, dass der Entwurf vorsieht, auf den Nachweis der
eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts für diese Gruppe zu
verzichten", so Follmar-Otto. Allerdings greife der Gesetzentwurf
insofern zu kurz, als er den Behörden bei der Erteilung des
Wiederkehrrechts Ermessenspielräume einräume.

Die Zwangsverheiratung vor allem von jungen Frauen sei in den
vergangenen Jahren zu Recht als weit reichende Verletzung von
Menschenrechten in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt, so
Follmar-Otto. Eine Bewertung des derzeit verhandelten Gesetzentwurf
der Bundesregierung nimmt sie in einem 'aktuell' des Deutschen
Instituts für Menschenrechte vor.

aktuell 01/2011: Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat
greift zu kurz:
http://www.presseportal.de/go2/Gesetzentwurf_Zwangsheirat



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 25 93 59 - 14, Mobil 01 60 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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