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Greenpeace stellt Strafanzeige gegen Umweltministerin Gönner/ Verdacht der Rechtsbeugung und Urkundenunterdrückung bei AKW-Klage

Geschrieben am 10-03-2011

Stuttgart (ots) - Greenpeace hat heute bei der Staatsanwaltschaft
Stuttgart Strafanzeige wegen Verdachts auf Urkundenunterdrückung,
Urkundenfälschung und Rechtsbeugung gegen die baden-württembergische
Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) und verantwortliche Mitarbeiter
ihres Ministeriums eingereicht. Die unabhängige Umweltorganisation
wirft Gönner vor, trotz richterlicher Aufforderung, Verwaltungsakten
über die Sicherheit von Atomkraftwerken zurückzuhalten.
Greenpeace-Aktivisten fordern deshalb heute vor dem Umweltministerium
in Stuttgart die Herausgabe der Unterlagen.

"Die Bürger haben ein Recht darauf, über die Sicherheit der
Atomkraftwerke im Land umfassend informiert zu werden. Die Ministerin
hält die entsprechenden Unterlagen jedoch vor der Öffentlichkeit
zurück", sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. "Tanja Gönner
verhält sich so, als sei mit der Atomindustrie ein Kartell des
Verschweigens vereinbart worden."

Mit der Strafanzeige reagiert Greenpeace auf den rechtlich
bedenklichen Umgang des Ministeriums mit Akten über
Sicherheitsaspekte des Atomkraftwerks Philippsburg. Im September 2009
war das baden-württembergische Umweltministerium durch das zuständige
Gericht aufgefordert worden, die Papiere innerhalb weniger Wochen den
Klägern direkt vorzulegen. Greenpeace und Anwohner hatten gemeinsam
auf Widerruf der Betriebserlaubnis des Kraftwerks geklagt. Bisher
erhielt Greenpeace lediglich einen halbgefüllten Aktenordner mit
augenscheinlich unvollständigem Inhalt. Zum Vergleich: Die
Atomaufsicht in Hessen hat eine Umzugskiste Genehmigungsunterlagen
sowie eine Vielzahl von korrekt geführten Aktenordnern zur Verfügung
gestellt.

Greenpeace sieht Straftatbestände erfüllt

Aus dem Umweltministerium gibt es bisher keine nachvollziehbaren
Erklärungen für die massiven Verzögerungen des Verfahrens und die
unvollständigen Akten. Noch Ende 2009 behielt sich Tanja Gönner eine
persönliche Prüfung des Vorgangs innerhalb von vier Wochen vor.
Passiert ist aber nichts. Es besteht der Verdacht, dass der Prozess
zum Nachteil der Kläger in die Länge gezogen werden soll, unter
Missachtung geltenden Rechts. Dies könnte den Tatbestand der
Rechtsbeugung erfüllen.

Für eine mögliche Urkundenunterdrückung und -Verfälschung spricht
die Aussage des Umweltministeriums, dass nur noch Akten vorhanden
seien, die der Geheimhaltung unterlägen. Die Erfahrung aus dem
Parallelprozess in Hessen belegt, dass dies nicht zutreffen kann. Die
vom Ministerium von Frau Gönner abgelieferte willkürliche
Zusammenstellung von Papieren begründet den Verdacht der
Urkundenverfälschung.

Auch beim zweiten Atomkraftwerk in Baden-Württemberg ist der
Informationsfluss des Gönner-Ministeriums in Sicherheitsfragen
mangelhaft. Greenpeace veröffentlichte Ende Februar einen
Nachrüstantrag des Betreibers EnBW für das AKW Neckarwestheim 1, der
bereits 2007 an das Umweltministerium gestellt worden war. Bis heute
hat die Ministerin nicht erklärt, weshalb sie das Papier geheim
gehalten hatte und die beantragten Sicherheitsnachrüstungen nicht
umgesetzt wurden.

Achtung Redaktionen:

Rückfragen bitte an Heinz Smital, Telefon 0171-8780 803 und
Pressesprecher Jan Haase, Tel. 0171-8700 675. Fotos erhalten Sie über
040-3061 8377, TV-Material unter Tel. 0175-5891 718 auch als Download
vom FTP-Server. Eine chronologische Übersicht zum Klageverfahren
finden Sie unter www.greenpeace.de


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