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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Inkrafttreten der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen

Geschrieben am 22-12-2010

Berlin (ots) - Am 23. Dezember 2010 tritt das Internationale
Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen in
Kraft. Dazu erklärt Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:

"Das Deutsche Institut begrüßt das Inkrafttreten des
Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem
Verschwindenlassen außerordentlich. In vielen Ländern gehört die
ausgedehnte oder systematische Praxis des Verschwindenlassens leider
nach wie vor zum Arsenal staatlicher Repression. Mit dieser
Konvention ist nun erstmals ein verbindliches Instrument geschaffen
worden, das die mit dem Verschwindenlassen verbundenen
Menschenrechtsverletzungen umfassend bekämpft. So verpflichtet das
Übereinkommen die Vertragsstaaten, das Verschwindenlassen unter
Strafe zu stellen und verschafft den Opfern und ihren
Familienangehörigen Informations- und Entschädigungsrechte. Ein
Experten-Ausschuss prüft Staatenberichte und, soweit der
Vertragsstaat dies akzeptiert, auch Individualbeschwerden.
Deutschland hat sich aktiv für das Zustandekommen der Konvention
eingesetzt und gehörte zu den Erstunterzeichnern. Nun sollte die
Bundesregierung möglichst bald die in der Konvention vorgesehene
Erklärung abgeben, die eine Individualbeschwerde nach Art. 31, Abs. 1
der Konvention möglich macht."

"Verschwindenlassen" bedeutet nach der Konvention die Festnahme,
den Freiheitsentzug, die Entführung oder jede andere Form der
Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen,
die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln,
gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen,
oder von der Verschleierung des Verbleibs der verschwundenen Person.

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem
Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 tritt nach der Hinterlegung
der 20. Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten
Nationen in Kraft. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Deutschland hat
seine Ratifikationsurkunde am 24.9.2009 hinterlegt.

Wolfgang Heinz (2008): Das neue internationale Übereinkommen zum
Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Essay. Deutsches
Institut für Menschenrechte.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen.html

Konventionstext: http://www.presseportal.de/go2/PM_22.12.2010



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: (030) 259 359 14
E-mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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