| | | Geschrieben am 16-11-2010 sevenload klärt Haftungsfrage für Videoinhalte
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 Köln (ots) - Das Oberlandesgericht Hamburg hat zugunsten des
 Social Video Networks sevenload.com entschieden und damit eine
 wichtige Klarstellung für Online-Videoportale getroffen. Mit seinem
 Urteil vom 29. September 2010 (Az. 5 U 9/09) hebt das OLG Hamburg ein
 Urteil des Landgerichts Hamburg von Dezember 2008 auf, das auf Antrag
 eines Musikverlags eine einstweilige Verfügung veranlasst hatte. Die
 sevenload GmbH, Anbieter des Videoportals sevenload.com, macht sich
 nach Ansicht der Richter des OLG Hamburg die von Nutzern
 hochgeladenen Videos nicht zu Eigen und muss sich nicht als Täter,
 Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung verantworten.
 Damit klärt sevenload gerichtlich die Haftungsfrage für viele
 Anbieter von Videoportalen hinsichtlich der Verantwortung für
 nutzergenerierte Inhalte.
 
 "Uns ging es in diesem Rechtsstreit nicht darum, im Sinne von
 piratierten Plattformen die Nichthaftung eines Providers noch einmal
 klarzustellen. Als Plattformbetreiber betrachten wir uns als Partner
 der Content-Rechteinhaber und stehen dafür ein, dass Musikrechte in
 Audio und Video auf Basis eines fairen Erlösbeteiligungsmodells
 entsprechend ihres Beitrags zur Wertschöpfung vergütet werden", sagt
 Axel Schmiegelow, Geschäftsführer (CEO) von sevenload, und führt
 fort: "Die Musikindustrie kann hier als ein besonders wichtiger und
 beispielhafter Partner für alle Content-Rechteinhaber betrachtet
 werden, weil die Wertschöpfungskette der meisten Musikinhalte recht
 komplex ist. Seit fünf Jahren findet ein Tauziehen zwischen
 Verwertungsgesellschaften, Verlagen und Labels statt, das letztlich
 nur verhindert, dass die Musikindustrie an dem Streaming-Videomarkt
 angemessen teilnimmt. Es ist an der Zeit, dass die Musikindustrie
 gemeinsam mit den Plattformbetreibern eine faire Lösung für die
 gesamte Branche erarbeitet."
 
 Hintergrund zum Urteil des Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U
 9/09) Im Dezember 2008 urteilte das Landgericht Hamburg gegen das
 Social Video Network sevenload.com, dass das Unternehmen sich die von
 Nutzern hochgeladenen Videos "zu Eigen gemacht" und sich als Täter
 einer Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe. In einer
 aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamburg die einstige Entscheidung
 des LG Hamburg in einem Urteil vom 29. September (Az. 5 U 9/09) in
 vollem Umfang aufgehoben und zugunsten von sevenload entschieden. Das
 Videoportal sevenload haftet nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer
 im Fall einer Urheberrechtsverletzung. Unter Anwendung des vom BGH
 bestätigten "Chefkoch-Urteils" stellte das OLG fest, dass die hier
 dargelegten Grundsätze  bei sevenload nicht eingreifen.  Als einen
 Punkt legte das OLG Hamburg dar, dass im User Generated
 Content-Bereich der Plattform insbesondere keine redaktionelle
 Überprüfung der Inhalte von Nutzern stattfindet.  Auch die technische
 Darstellung der Inhalte in Charts oder nach Themengebieten bei
 sevenload stellt keine überprüfte Freischaltung der Inhalte dar.
 Beanstandete Videos werden bei sevenload unverzüglich nach Kenntnis
 gesperrt.
 
 Downloads und weiterführende Links:
 
 Pressemitteilung im sevenload Newsroom
 http://corporate.sevenload.com/de/newsroom/1719,1
 
 Pressemitteilung als PDF-Dokument
 http://pr.inside-sevenload.com/files/2010/11/PM_Haftungsfrage.pdf
 
 Pressefoto Axel Schmiegelow, Geschäftsführer (CEO) von sevenload
 http://pr.inside-sevenload.com/files/2010/09/Axel-Schmiegelow.jpg
 
 Über sevenload:
 
 Die sevenload GmbH entwickelt in den Bereichen IPTV und Social
 Media moderne Anwendungen und Produkte, mit denen sich Nutzern und
 Zuschauern neue Dimensionen des Fernsehens und in der
 Onlineunterhaltung eröffnen. Das Unternehmen betreibt mit
 sevenload.com eines der weltweit führenden Social Video Networks für
 kostenfreie Premium-TV-Inhalte, offizielle Musikvideos und
 interaktive WebTV-Channel. Für das heimische Wohnzimmer stellt
 sevenload eine Auswahl der Videos von über 1.800 Channel auf modernen
 Hybrid-TV-Geräten und Set-Top-Boxen bereit. Im Geschäftskundenbereich
 produziert das Unternehmen als Technologieanbieter attraktive und
 individuelle IPTV-Plattformen, Mediatheken und Videoportale mit der
 "sevenload video site". Weitere Informationen unter
 http://corporate.sevenload.com .
 
 Originaltext:         sevenload GmbH
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64625
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64625.rss2
 
 Pressekontakt:
 Ansprechpartner für die Presse:
 Mike Schnoor
 Head of PR & Corporate Communications
 
 sevenload GmbH
 Vogelsanger Str. 78
 D-50823 Köln
 
 Tel.: +49-221-78876-10
 Fax:  +49-221-78876-50
 Mail: ms@sevenload.com
 Web:  http://www.sevenload.com
 
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