HSH-Affären: Generalstaatsanwaltschaft Kiel weist die Beschwerde gegen die Einstellung des Roth-Ermittlungsverfahrens ab
Geschrieben am 26-10-2010 |   
 
    Starnberg/München (ots) - Der ehemalige Chief Operating Officer  
Frank Roth nimmt Stellung: "Ich begrüße die Entscheidung des  
Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein, die groteske  
Beschwerde der HSH Nordbank gegen die Einstellung des gegen mich  
gerichteten Ermittlungsverfahrens wegen angeblicher Verletzung der  
Geheimhaltungspflicht (§404 AktG) abzuweisen. Sie kommt für mich  
alles andere als überraschend - ich betone dabei jedoch nochmals,  
dass ich stets volles Vertrauen in die Tätigkeit der  
Staatsanwaltschaft Kiel hatte und habe. Auszugsweise heißt es in der  
Begründung der Beschwerdeabweisung: 
 
   - "...hinreichender Tatverdacht gegen ihn nicht begründet.  
     Vielmehr spricht einiges dafür, dass er Opfer einer Aktion  
     geworden ist, mit der falsche Spuren gelegt worden sind." 
 
   - "Dabei bleibt zu Bedenken, dass der Zeuge Dr. Gößmann in anderem 
     Zusammenhang offenkundig die Unwahrheit gesagt hat." 
 
   - "Vor diesem Hintergrund trägt auch das vermeintliche Tatmotiv  
     des Beschuldigten Roth nicht. Wenn es dazu heißt, der  
     Beschuldigte Roth habe gewusst, dass der Vorstandsvorsitzende  
     Prof.Dr. Nonnenmacher ihn bei nächstmöglicher Gelegenheit habe  
     aus dem Vorstand entfernen lassen wollen, Prof. Dr. Nonnenmacher 
     sei mithin die einzige Gefahr für sein weiteres Vorgehen im  
     Vorstand der HSH Nordbank gewesen, dann ergibt dies auch  
     umgekehrt einen Sinn. Prof.Dr. Nonnenmacher als  
     Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank hatte es nämlich selbst  
     im Zusammenwirken mit den übrigen Vorstandsmitgliedern nicht in  
     der Hand, den Beschuldigten Roth oder ein anderes  
     Vorstandsmitglied zu entlassen." 
 
   - "Danach hätte eine - vermeintliche - Indiskretion des  
     Beschuldigten Roth hilfreich sein können, seine sofortige  
     Abberufung - ohne Abfindung - zu bewirken." 
 
   Die Herren Kopper und Nonnenmacher sind damit nicht nur erneut  
rechtlich, sondern auch moralisch gescheitert. Ich darf daran  
erinnern, dass beide noch jüngst ihre große Zuversicht über den  
Erfolg dieser Beschwerde zum Ausdruck gebracht haben. Zudem wirft  
diese höchststaatsanwaltschaftliche Entscheidung in verschiedener  
Hinsicht ein bezeichnendes Licht auf den kürzlich präsentierten  
WilmerHale-Bericht - bemerkenswert ist dabei, dass die Abweisung  
dieser Beschwerde durch den Generalstaatsanwalt das Datum 18.10.2010  
trägt, die HSH Nordbank aber noch am 21.10.2010 ihr  
"steuergeldfinanziertes Parteigutachten", den WilmerHale-Bericht,  
öffentlich zelebrierte, ohne dieses alleine ausschlaggebende  
behördliche Ergebnis mitzuteilen. 
 
   Das Verfahren gegen mich bleibt folgerichtig eingestellt - meine  
Unschuld ist erwiesen. Hingegen sehe ich mit Spannung und Zuversicht  
den Ermittlungsergebnissen der Kieler Staatsanwaltschaft im laufenden 
Verfahren gegen die damaligen HSH-Anzeigenerstatter wegen falscher  
Verdächtigung meiner Person entgegen, ebenso wie den Ergebnissen  
eines - laut einem Medienbericht - neuen Ermittlungsverfahrens gegen  
die Prevent AG. 
 
   Mit der erfreulichen Entscheidung des Generalstaatsanwalts im  
Rücken werde ich nun die vorbereitete Schiedsklage einreichen. Ich  
bleibe für die HSH Nordbank grundsätzlich weiter ansprechbar,  
wenngleich ich daran erinnern darf, dass zwei - auf Diskretion und  
Gesichtswahrung - bedachte Einigungsangebote meinerseits  
unverständlicherweise ohne entsprechende Resonanz blieben. 
 
   Ich appelliere in diesem Zusammenhang an den Aufsichtsrat und vor  
allem an die Anteilseigner der HSH Nordbank, diesem unwürdigen  
Spektakel durch die längst überfälligen personellen Konsequenzen bald 
ein Ende zu setzen." 
 
Originaltext:         Holzinger Associates GmbH 
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59025 
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59025.rss2 
 
Pressekontakt: 
Stephan Holzinger, Sprecher Frank Roth 
Holzinger Associates GmbH - Crisis & Litigation PR Advisors 
Tel. +49 175 5930897 
holzinger@holzinger-associates.com
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