Hahn Rechtsanwälte informieren: Morgan Stanley P2 Value wird aufgelöst - Was können Anleger jetzt tun?
Geschrieben am 26-10-2010 |   
 
    Hamburg (ots) - Jetzt ist die Katastrophe eingetreten: Der Morgan  
Stanley P2 Value wird liquidiert. Dies hat die Fondsgeschäftsführung  
am 26. Oktober 2010 bekannt gegeben. Der P2 Value hat ein  
Fondsvermögen von 1,7 Milliarden Euro; schätzungsweise 100.000  
Anleger sind betroffen. Bei diesem offenen Immobilienfonds war der  
Handel von Anteilen seit Oktober 2008 ausgesetzt. Er hätte am 1.  
November 2010 wieder öffnen sollen. Die Morgan Stanley Real Estate  
GmbH hatte bis zuletzt die Hoffnung geschürt, sie könne eine  
Weiterführung des Fonds umsetzen. Nun wird auch dieser Fonds - wie  
zuvor der KanAm US-Grundinvest und der Degi Europa - abgewickelt. 
 
   "Die Anleger am P2 Value werden große Verluste erleiden", sagt der 
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft. 
Er rechnet vor: So würde ein Anleger, der Anteile am P2 Value am 9.  
November 2007 für 56,86 Euro pro Anteil erworben hat und am 26.  
Oktober 2010 am Zweitmarkt verkauft, einen Verlust von 67,99 Prozent  
realisieren. Am 26. Oktober lag der Kurs pro Anteil am Zweitmarkt bei 
18,20 Euro. Hält der Anleger seine Anteile weiter, so Hahn, kann der  
Verlust noch größer ausfallen. Anwalt Hahn vertritt zahlreiche  
Anleger am P2 Value. Den Anlegern rät er, "etwaige  
Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die  
Kapitalanlagegesellschaft durch einen Fachanwalt geltend zu machen."  
Grundlage dafür sind Falschberatung und fehlerhafte Prospektangaben.  
Oft sind Privatanlegern Anteile am P2 Value wie Festgeld verkauft  
worden. 
 
   Morgan Stanley hat angekündigt, die im Fonds verbliebenen 34  
Immobilien bis September 2013 zu verkaufen. Dabei soll die  
dreijährige, gesetzlich zulässige Kündigungsfrist in Abstimmung mit  
der BaFin ausgeschöpft werden. Die Erlöse sollen halbjährlich an die  
Anleger ausgeschüttet werden. Mit welchen Verkaufserlösen gerechnet  
werden kann, ist offen. "Die betroffenen Anleger sollten die  
Abwicklung des Fonds nicht abwarten, sondern jetzt handeln", sagt  
Hahn, "denn sie haben die Chance, ihren vollen Schaden zu  
kompensieren. Dabei müssen Anleger allerdings auf Folgendes achten:   
Schadensersatzansprüche verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung  
spätestens in drei Jahren nach Erwerb der Fondsanteile." 
 
   Zum Kanzleiprofil: 
 
   Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch  
für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den  
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der  
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren  
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und  
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und  
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig  
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit  
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich  
Kapitalanleger. 
 
Originaltext:         Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft 
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631 
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2 
 
Pressekontakt: 
Kanzleikontakt: 
Hahn Rechtsanwälte 
Partnerschaft                            
RA Peter Hahn 
Am Kaiserkai 10 
20457 Hamburg 
Fon: +49-40-367987 
Fax: +49-40-365681 
E-Mail: 
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de 
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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