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"Der ehrenamtlich Pflegende steht im Vordergrund" / Kolpingwerk: Pflegeurlaub und Pflegezeit werden oft falsch interpretiert

Geschrieben am 12-10-2007

Berlin/Köln (ots) - Das Kolpingwerk Deutschland bewertet die
aktuelle Debatte zur Reform der Pflegeversicherung als Schritt in die
richtige Richtung. "Der vorliegende Entwurf entspricht in seiner
Grundausrichtung den unlängst vom Bundesvorstand des Kolpingwerks
verabschiedeten Positionen zur Pflegeversicherung," erklärte Thomas
Dörflinger, MdB, der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes in Berlin.

"Aus unserer Sicht werden aber die Ansätze zu Pflegeurlaub und
Pflegezeit völlig falsch interpretiert," so Dörflinger weiter.
"Gerade beim Pflegeurlaub geht es uns keinesfalls um eine
Verlängerung und staatliche Finanzierung des tariflichen
Jahresurlaubs!"

Das Kolpingwerk fordert in seiner jüngsten Stellungnahme die
Einführung eines steuerfinanzierten Pflegeurlaubs. Dabei sind die
Zielgruppe dieses neuen Steuerungsinstrumentes nur pflegende
Ange-hörige, die sich um die Versorgung eines Pflegebedürftigen
kümmern und in diesem Zusammenhang keiner eigenen Erwerbstätigkeit
nachgehen können oder diese massiv zu Gunsten der familialen Pflege
reduzieren müssen. "Die aktuellen Stellungnahmen zu diesem Reformteil
werden", so Dörflinger, "bedauerlicherweise von einer
Missbrauchsdiskussion überlagert. Das eigentliche Thema, nämlich die
Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, droht,
verloren zu gehen."

"Für uns steht der ehrenamtlich Pflegende im Vordergrund, der es
sich zu seiner Hauptaufgabe gemacht hat, einen Pflegebedürftigen
ehrenamtlich zu betreuen und zu versorgen und dabei keiner oder nur
einer deutlich geringeren Beschäftigung nachgehen kann," erläutert
der Kolping-Bundesvorsitzende. "Die Pflege in der häuslichen Umgebung
ist immer mit massiven psychischen wie physischen Belastungen bis hin
zur Selbstaufgabe der Pflegenden verbunden. Hier muss es, sofern dies
in Anbetracht der dort erbrachten Leistungen überhaupt möglich ist,
zu einer Anerkennung durch Entlastung der Pflegenden mit Hilfe des
Pflegeurlaubs kommen."

Nach Ansicht des Kolpingwerks sind dabei nur die Pflegenden in den
Anspruchskreis aufzunehmen, bei denen der Schwerpunkt in der
Versorgung von Pflegebedürftigen liegt. Das bedeutet auch, dass
Erwerbstätige eben nicht zu den Anspruchsberechtigten gehören dürfen.
In Anbetracht der gesetzlich wie tariflich definierten Freiräume
durch Urlaub ist hier bereits eine Erholungsmöglichkeit gegeben, die
den ausschließlich in der familialen Pflege tätigen aktuell
vorenthalten bleibt. Darüber hinaus muss die Pflegetätigkeit mehr als
sechs Monate ausgeübt werden, um den von Kolping geforderten
Pflegeurlaub von zehn Tagen pro Jahr in Anspruch nehmen zu können.
"Eine Begrenzung auf die wirklich Betroffenen mit entsprechend
nachprüfbaren Kriterien schließt übrigens auch die aktuell
befürchteten massiven Missbräuche aus," ergänzte Dörflinger.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel.: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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