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Rheinische Post: Freiheit verteidigen - Von MARTIN BEWERUNGE

Geschrieben am 11-10-2007

Düsseldorf (ots) - Den Handlungsspielraum von Terroristen maximal
zu begrenzen, muss oberstes Ziel freiheitlicher Demokratien sein.
Deshalb ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur
folgerichtig, terrorverdächtigen Personen selbst den Erwerb von
Grundstücken innerhalb der Europäischen Union zu verbieten. Jede
Kleinigkeit zählt. Damit unterstreicht ein Rechtsstaat seine
Entschlossenheit und die Konsequenz bei der Verfolgung jener, die ihn
vernichten wollen.

Nun wird man von dem EuGH-Spruch allein kaum eine durchschlagende
Wirkung im Kampf gegen al Qaida und Co erhoffen dürfen. Dafür ist die
Entscheidung aus Luxemburg erfreulich klar. Anderswo stellen sich
schwierigere Fragen, wie weit der Staat gehen darf, um seine Bürger
vor skrupellosen Massenmördern zu schützen. Darf ein Passagierjet in
der Hand von Terroristen abgeschossen werden? Inwieweit sollen
Ermittler berechtigt werden, Computer im großen Stil zu durchsuchen?
Darauf hat die Politik noch keine überzeugenden Antworten.

Gegen den internationalen Terrorismus gibt es kein Allheilmittel.
Es sind viele einzelne Maßnahmen, mit denen sich Freiheit verteidigen
lässt. Je weniger Fragen offen bleiben, desto besser.

Originaltext: Rheinische Post
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Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303


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