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Gehb: Schutz vor Hobbyanwälten bleibt gewährleistet

Geschrieben am 11-10-2007

Berlin (ots) - Zur heutigen Verabschiedung des
Rechtdienstleistungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es mit dem heute
verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
gelungen ist, die hohe Qualität der Rechtsberatung in Deutschland für
den rechtsuchenden Bürger zu erhalten.

Auch künftig wird qualifizierter und umfassender Rechtsrat nur von
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht werden dürfen und nicht
von Hobbyanwälten. Nur Rechtsanwälte sind sowohl von ihrer Ausbildung
als auch aufgrund besonderer berufsrechtlicher Anforderungen
(Unabhängigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Haftungsregeln) her in der
Lage, den Erwartungen der Bürger in diesem Bereich gerecht zu werden.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind auf unser Betreiben hin
entscheidende Verbesserungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf
erfolgt. Die aufgrund der Rechtsprechung der Bundesgerichte notwendig
gewordenen Öffnungen des anwaltlichen Beratungsmonopols sind intensiv
und im konstruktiven Dialog mit den Betroffenen geprüft und
insbesondere unter dem Aspekt der Qualitätssicherung entscheidend
präzisiert worden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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