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Ungeborenes Leben besser schützen / Kolpingwerk begrüßt Initiative zur gesetzlichen Regelung von Spätabtreibungen

Geschrieben am 02-10-2007

Köln/Berlin (ots) - "Die Initiative, mittels einer rechtlichen
Klärung zu einem besseren Schutz des ungeborenen Lebens zu kommen,
stellt das Lebensrecht auch des kranken und behinderten Lebens
heraus." So begrüßte der Kolping-Bundesvorsitzende Thomas Dörflinger
(MdB) die Initiative des Vereins Donum Vitae zu einer gesetzlichen
Regelung von Spätabtreibungen. Der Verein, in dem sich Katholiken für
einen Schutz des ungeborenen Lebens innerhalb des gesetzlichen
Systems der Schwangerschaftskonfliktberatung engagieren, will mit
einem Gesetzesvorschlag einen besseren Schutz der Ungeborenen im
Falle der Diagnose einer Behinderung oder schweren Krankheit
erreichen.

Bislang erlaubt eine entsprechende Indikation einen
Schwangerschaftsabbruch ohne Einhaltung von Fristen. Donum Vitae
fordert nun eine Beratungspflicht und eine mindestens dreitägige
Frist zwischen Beratung und Abtreibung. "Die vorgesehene Bedenkfrist
schützt nicht nur das Kind, sondern ist auch als Hilfe für die Eltern
des Kindes zu verstehen", ergänzt Dörflinger. Eine Entscheidung für
einen Schwangerschaftsabbruch unmittelbar nach der Diagnose geschehe
häufig in einem Schockzustand. "Ich bin überzeugt, dass mit einer
verpflichtenden psychosozialen Beratung mehr Eltern sich für ihr
behindertes Kind entscheiden können. Ebenso wichtig ist aber, dass
wir als Gesellschaft ihnen Mut machen, diese enorme Verantwortung
anzunehmen", betonte Familienpolitiker Thomas Dörflinger. Das
Akzeptieren von Unvollkommenheit und Unverfügbarkeit des Lebens müsse
in einer Gesellschaft, in der all zu häufig die perfekte
Programmierbarkeit des Lebens unterstellt werde, neu erlernt werden.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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