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Rheinische Post: Kein Widerspruch

Geschrieben am 21-09-2007

Düsseldorf (ots) - Von Detlev Hüwel

Gegen zahlreiche Verwaltungsentscheidungen in NRW wird künftig
kein Widerspruch mehr möglich sein. Das wirkt wie ein fragwürdiger
Eingriff in die Bürgerrechte und wird von der Opposition in NRW auch
so bewertet. Doch auch bei weniger hart gesottenen Zeitgenossen
dürfte sich ein deutliches Unbehagen bemerkbar machen. Da hilft
vielleicht ein Blick in die Praxis. Mit für sie ungünstigen
Entscheidungen wollen sich die Bürger zumeist nicht abfinden, sondern
legen Einspruch ein. Das kann ein Verfahren beträchtlich verzögern.
Bleibt die Behörde, wie in den allermeisten Fällen, bei ihrer
Entscheidung, zieht der Bürger vor Gericht, weil er erst dessen
Spruch akzeptiert. Künftig wird er diesen Weg von vornherein gehen
müssen. Der Vorteil: Er bekommt schneller Klarheit in seiner
Angelegenheit. Die Behörden wiederum werden entlastet. Wenn das
tatsächlich zu einem besserem Funktionieren der Verwaltung führen
sollte, profitierte der Bürger auch in dieser Hinsicht. Es ist aber
richtig, dass dieses Gesetz nach einigen Jahren wieder auf den
Prüfstein kommt, um festzustellen, ob der Staat hier nicht
unangemessen vorgeht. Übrigens: Verfahren wegen "Knöllchen" sind von
dem Gesetz nicht betroffen.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303


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