Stübgen/Silberhorn: Neuverteilung der Sitze dauerhaft lösen
Geschrieben am 20-09-2007 |
Berlin (ots) - Zur Diskussion über die Neuverteilung der Sitze im Europäischen Parlament auf Grundlage des EU-Reformvertrages erklären der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB, und der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn MdB:
Die im EU-Reformvertrag vorgesehene Begrenzung der Sitze im Europäischen Parlament auf 750 verschlechtert die repräsentative Zusammensetzung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Bevölkerung der einzelnen Mitgliedstaaten. Sie steht deshalb in einem untrennbaren Zusammenhang mit der Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit im Rat, das neben der Mehrheit der Mitgliedstaaten auch die Mehrheit der Bevölkerungen im Abstimmungsverfahren zum Tragen bringt.
Da die Einführung der doppelten Mehrheit auf das Jahr 2014 verschoben werden soll, ist es nur folgerichtig, dass die nächste Wahl zum Europäischen Parlament 2009 noch nach dem derzeit geltenden Verfahren stattfindet. Es kann nicht angehen, dass die angemessene Berücksichtigung der deutschen Bevölkerung im Rat zeitlich nach hinten verschoben wird, gleichzeitig aber das deutsche Gewicht im Europäischen Parlament vorzeitig schon 2009 um drei Mandate auf 96 reduziert wird. Der Zeitpunkt für die Neuverteilung der Mandate im Europäischen Parlament muss vielmehr im Gleichklang mit dem Inkrafttreten des neuen Abstimmungsverfahrens im Rat stehen.
Die Neuverteilung der Sitze im Europäischen Parlament erfordert ein für die Bürger transparentes und dauerhaft anwendbares Verfahren, das auch die Berücksichtigung veränderter Bevölkerungszahlen ermöglicht. Der Vorschlag der Europaabgeordneten Lamassoure (Frankreich) und Severin (Rumänien) wird dem nicht gerecht, weil danach schon bei dem für die kommende Legislaturperiode erwarteten EU-Beitritt Kroatiens die schwierigen Verhandlungen über die Sitzverteilung erneut geführt werden müssten.
Wir unterstützen deshalb das von Rainer Wieland von der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament entwickelte Modell. Danach erhält jeder Mitgliedstaat sechs Grundmandate, und die verbleibenden 588 Mandate werden nach dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Mitgliedstaaten verteilt. Die auch im EU-Reformvertrag enthaltene Kappungsgrenze von 96 Mandaten für den bevölkerungsstärksten EU-Mitgliedstaat bliebe dabei erhalten.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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