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Gutachten: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz

Geschrieben am 20-09-2007

Berlin (ots) - Der Gesetzentwurf zur so genannten
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Das ist das
Ergebnis eines von der Stiftervereinigung der Presse in Auftrag
gegebenen Gutachtens. Anlass war der im Frühjahr 2007 vom
Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur
Vorratsdatenspeicherung, wonach Telefondienstleister,
Internetprovider und Anbieter von E-Mail-Adressen die persönlichen
Daten ihrer Kunden sechs Monate lang speichern müssen. In diesem
Zeitraum können Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundesnachrichtendienst,
Bundesverfassungsschutz und militärischer Abschirmdienst auf den
Datenbestand zugreifen, ohne dass ein Verdacht auf eine schwere
Straftat erforderlich ist.

Medienverbände und Journalistenorganisationen haben vielfach
darauf hingewiesen, dass auch der gesamte Kommunikationsverkehr von
Journalisten von diesen Planungen betroffen wäre. E-Mail- und
Telefonkontakte könnten ausgewertet und die Verbindungen aufgedeckt
werden. Der Quellenschutz wäre damit nicht mehr gewährleistet, denn
Informanten würden künftig eher davor zurückschrecken, sich der
Presse anzuvertrauen, wenn ihre Kontaktaufnahme ohne Weiteres
nachvollziehbar wird.

Laut dem von der Stiftervereinigung der Presse vorgelegten
Rechtsgutachten "Datenschutz und presserechtliche Bewertung der
'Vorratsdatenspeicherung'" stellt die Speicherung von Daten auf
Vorrat einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz
1 Grundgesetz) dar. Besonders einschneidend sei, dass die Behörden
auf die Daten aller Bürger zugreifen könnten, und zwar unabhängig
davon, ob diese einer Straftat verdächtigt werden oder nicht. Ferner
wird laut Gutachten das Recht der Bürger auf informationelle
Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt. Darüber hinaus
konstatiert das Rechtsgutachten einen Verstoß gegen die
grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und
kommt zu dem Ergebnis, dass der Informantenschutz sogar "gänzlich
abgeschafft" würde, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und
Geheimdienste auf die Redaktionsdaten zugreifen könnten. Vor diesem
Hintergrund appelliert die Stiftervereinigung der Presse an den
deutschen Gesetzgeber, den Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung unter
sachgemäßer Beachtung des Grundgesetzes umzusetzen. Insbesondere
müsse klar festgelegt werden, wann eine Vorratsdatenspeicherung
überhaupt zulässig ist.

Originaltext: Stiftervereinigung der Presse e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68167
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68167.rss2

Pressekontakt:
Stiftervereinigung der Presse
Geschäftsführung
Inez Bauer
Telefon 030/69817778


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