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Steinbach/Haibach: YouTube Sperrung in der Türkei verstößt gegen Meinungsfreiheit

Geschrieben am 20-09-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Sperrung der YouTube-Webseite in der
Türkei erklären die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe der CDU/CSU-Fraktion, Erika Steinbach MdB sowie der
stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Holger
Haibach MdB:

Die Entscheidung eines Gerichtes in der zentralanatolischen Stadt
Sivas die türkische YouTube-Seite wegen angeblicher Beleidigung des
türkischen Staatsgründers Atatürk sperren zu lassen, ist ein
inakzeptabler Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Es
gehört zum Wesen einer wehrhaften Demokratie, dass sie auch mit
unbequemen Meinungsäußerungen zurechtkommt.

Das Urteil reiht sich in eine Kette von Vorfällen ein, bei denen
das Recht auf freie Meinungsäußerung in inakzeptabler Weise
eingeschränkt wurde. Berichte unabhängiger
Nichtregierungsorganisationen belegen, dass strafrechtliche
Ermittlungen gegen Journalisten, Schriftsteller, Intellektuelle und
Menschenrechtsverteidiger in der Türkei immer noch zum Alltag
gehören. Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches - welcher
die Herabwürdigung des Türkentums unter Strafe stellt - ist dabei oft
ein Vehikel für die Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Die Türkei hat sich mit der Ratifikation des Internationalen
Abkommens über bürgerliche und politische Rechte auch international
zur Einhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit verpflichtet. Für ein
Land, welches den Beitritt zur europäischen Wertegemeinschaft
anstrebt, muss die Einhaltung dieser Verpflichtung oberstes Gebot
sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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