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Wenn alle zahlen, zahlen alle weniger Stellungnahme des SWR zu den Vorwürfen der BILD-Zeitung

Geschrieben am 17-09-2007

Stuttgart (ots) - In ihrer Ausgabe vom 17.09.2007 bezeichnet die
BILD-Zeitung (Stuttgart) Mitarbeiter der GEZ als "Datenschnüffler".
Das Blatt zitiert aus einem vermeintlichen "Geheimdokument" des
Südwestrundfunks. Der SWR, der innerhalb der ARD das Marketing zum
Thema Rundfunkgebühren federführend betreibt, stellt dazu fest:

Das Vorgehen der GEZ ist weder illegal noch verwerflich, sondern
legitim und gerecht: Die Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter
an die Rundfunkanstalten entspricht geltendem Gesetz. Sie dient dazu,
mehr Gebührengerechtigkeit zu schaffen: Je weniger "Schwarzseher" die
Rundfunkgebühr prellen, umso weniger müssen die ehrlichen
Gebührenzahler zur Kasse gebeten werden.

Der Artikel enthält mehrere sachliche Fehler. Unter anderem heißt
es: "Die GEZ will aber weiter munter Jagd auf vermeintliche
'Schwarzseher' machen." Diese Behauptung ist falsch: Die Beauftragten
der Landesrundfunkanstalten suchen tatsächliche und nicht
"vermeintliche" Schwarzseher.

Wenn die Rundfunkanstalten oder die GEZ zur Anmeldung aller
Rundfunkempfangsgeräte aufrufen, handelt es sich um ein legitimes,
also durch Gesetze festgelegtes Verfahren, das keiner "Tricks" oder
unrechtmäßiger Methoden bedarf. In Deutschland besteht eine
gesetzlich geregelte Anmeldepflicht für Rundfunkgeräte. Ziel der
Rundfunkanstalten und der GEZ ist es daher, aus Gründen der
Gebührengerechtigkeit alle gebührenpflichtigen Geräte zur Anmeldung
zu bringen, denn für alle Schwarzseher muss die Mehrheit der
angemeldeten ehrlichen Gebührenzahler mit aufkommen.

Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Rundfunkteilnehmer, die aus
Unkenntnis oder vorsätzlich nicht alle Geräte ordnungsgemäß
angemeldet haben. Deshalb ist es eine der wichtigsten Aufgaben des
Gebühreneinzugs, zunächst alle über die Gebührenpflicht zu
informieren und aufzuklären. Aus statistischen Erhebungen wird
deutlich, dass sich der Großteil nicht angemeldeter Personen in
Großstädten befindet. Neben Aufklärungskampagnen zur Gebührenpflicht
werden daher vor allem auch in Großstädten verstärkt
Gebührenkontrollen durchgeführt.

Für dieses Vorgehen ist entgegen der Berichterstattung der
BILD-Zeitung kein "Geheimdokument" notwendig. Es handelt sich
vielmehr um ein offenes und transparentes Verfahren, bei dem
rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich
zugängliche statistische bzw. nicht personenbezogene Erhebungen
zurückgegriffen wird. Selbstverständlich werden dabei die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Dieses Verfahren ist
von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert.

Die Mehrheit der Gebührenpflichtigen kommt ihrer Anmeldepflicht
nach. Im privaten Bereich gehen die Rundfunkanstalten derzeit von
knapp 90 % ehrlichen Gebührenzahlern aus. In einem solidarisch
geprägten Rundfunkgebührensystem ist es die Pflicht der
Rundfunkanstalten und der GEZ, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio
den Gebühreneinzug organisiert, für Gebührengerechtigkeit zu sorgen
und auch die restlichen 10 % der Nichtgemeldeten zur Anmeldung zu
bewegen. Die Rundfunkgebühren könnten 10 % niedriger sein, wenn alle
Geräte angemeldet wären.

Unterstützt wird die GEZ in ihrer Arbeit von den
Rundfunkgebührenbeauftragten, die als freie Unternehmer im Auftrag
der Landesrundfunkanstalten tätig sind. Sie sind berechtigt, im
Auftrag der Landesrundfunkanstalten die gesetzlich bestimmten
Auskünfte hinsichtlich des Bereithaltens von Rundfunkgeräten zu
verlangen: Sie führen Gebührenkontrollen durch, nehmen
Geräteanmeldungen entgegen und beraten Rundfunkteilnehmer vor Ort
hinsichtlich gebührenrechtlicher Sachverhalte.

Der Artikel der BILD-Zeitung enthält noch weitere Fehler. Unter
der Überschrift "Was die GEZ darf" heißt es: "Sie müssen nicht
antworten - aber wenn Sie etwas sagen, dürfen die Fahnder verlangen,
dass Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben. Lügen gilt als
Ordnungswidrigkeit, kann mit Bußgeld (bis 1000 Euro) bestraft
werden." Falsch ist die Aussage, man müsse nicht antworten, damit
wird das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht tangiert. Unter der
Überschrift "Was die GEZ nicht darf" wird ausgeführt: "Nachfragen,
wer neuer Besitzer des Fernsehers ist, nachdem der bisherige Besitzer
alles abgemeldet hat." Und: "Von Hartz-IV-Empfängern Rundfunkgebühren
verlangen." Vor allem diese Darstellung widerspricht dem
grundlegenden Antragsprinzip innerhalb des Befreiungsverfahrens und
verkennt die Rechtslage, die eine Befreiung nur dann vorsieht, wenn
keine Zuschläge - nach der Rechtsprechung: gleich welcher Höhe -
gezahlt werden. Jeder ist zunächst zur Anmeldung seiner
Rundfunkgeräte verpflichtet, auch Studenten und Personen mit
niedrigem Einkommen. Erst nach der erfolgten Anmeldung kann die GEZ
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf Antrag über mögliche
Befreiungstatbestände entscheiden.

SWR-Intendant Peter Boudgoust erklärt dazu: "Das durch Gebühren
finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in Deutschland ist
nicht nur journalistisch eines der besten der Welt, es ist auch in
allen 16 Bundesländern durch Gesetze legitimiert. Die
Bestandsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Medien hat das
höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe,
mit seinem Urteil vom 11. September noch einmal unterstrichen. Umso
mehr verwundert es, wenn nun die BILD-Zeitung über den SWR und die
GEZ sachlich falsche Behauptungen aufstellt. Deutschland braucht
hervorragenden Journalismus - auch im Printbereich. Aber er ist -
öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie bei den Zeitungen - nicht zum
Nulltarif zu haben. Schwarzsehen ist so, wie wenn jemand Zeitungen am
Kiosk klaut. Beides führt dazu, dass die Ehrlichen für den Ausfall
mitzahlen müssen."

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7169
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