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Bleser/Klöckner: Unerlaubte Telefonwerbung endlich wirksam bekämpfen - Widerrufsrechte weiter ausweiten

Geschrieben am 12-09-2007

Berlin (ots) - Zur Ankündigung der Bundesjustizministerin, nun
doch gegen belästigende Anrufe gesetzlich vorzugehen, erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die
Verbraucherschutzbeauftragte CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia
Klöckner MdB:

Die Einsicht der Bundesjustizministerin, nun doch gegen unerlaubte
Telefonwerbung vorgehen zu wollen und damit endlich dem Anliegen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu folgen, ist zu begrüßen. Lange Zeit hat
das Justizministerium auf unsere schriftliche Anfragen und Nachfragen
eine Regelungsnotwendigkeit bestritten. Anreize für illegale Anrufe
darf es nicht länger geben und Vertragsbindungen müssen hinterfragt
werden. Unerbetene Werbeanrufe sind für jeden belästigend und
schädigen das Image der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz
halten.

Erst kürzlich hat sich die SPD-Justizministerin auf Drängen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereit erklärt, Maßnahmen gegen unerlaubte
Telefonwerbung vorzustellen und anschließend die Einführung eines
Bußgeldtatbestandes und das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei
gewerblichen Anrufen vorgeschlagen. Die Einführung eines
Bußgeldtatbestandes allein ist aber nicht ausreichend, um Verbraucher
vor unerwünschten Telefonanrufen zu schützen. Umso erfreulicher, dass
Frau Zypries mit der Erweiterung des Widerrufsrecht auf Lotterie und
Gewinnspiele der Forderung der Union endlich nachkommt. Denn auch
dies hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion bereits vor einiger Zeit als
Anregung an das Bundesjustizministerium gegeben. Wichtig ist aber
auch eine weitere Überarbeitung des bestehenden Widerrufsrechts: Der
Verbraucher hatte bisher kein Widerrufsrecht, wenn mit der
Dienstleistung bereits direkt im Anschluss an das Telefonat begonnen
wurde, also etwa der Telefontarif schon unmittelbar im Anschluss an
das Telefonat umgestellt wurde. Auch hier muss der Verbraucher ein
Recht auf Widerruf haben.

Trotz dieses Maßnahmenbündels ist vor allem auch der Verbraucher
gefragt: Ohne eine ausreichende Sachverhaltsdarlegung oder eine
Zeugenaussage im Verfahren wird eine effektive Rechtsverfolgung bei
illegaler Telefonwerbung kaum möglich sein. Flächendeckende
Aufklärung tut hier Not, ebenso eine bessere Vernetzung der
beteiligten Gruppen z.B. der Verbraucherzentralen, der Netzagentur,
der Wettbewerbszentrale, den Call-Centern und Unternehmen. Nicht
zuletzt die Ankündigung einiger Bundesländer, auf der morgigen
Verbraucherschutzministerkonferenz in Baden-Baden eigene
Lösungsvorschläge vorzustellen, löste die Aktivität von Frau Zypries
aus. Umso erfreulicher, dass die Ministerin das Problem nicht länger
ignoriert und gesetzlich aktiv wird.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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